Flucht und Migration

Berliner Partizipations- und Integrationsprogramm startet in die dritte Runde

Mit dem Berliner Förderprogramm im Themenbereich Integration und Partizipation werden insbesondere Projekte gefördert, die Organisationen und Netzwerke von Personen mit Migrationshintergrund, einschließlich von geflüchteten Personen, stärken und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen.

07.06.2017

Für Berlins Beauftragten für Integration und Migration, Andreas Germershausen, sind die Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten einer der Pfeiler, auf die sich die Integrationspolitik stützt: "Die Förderung ihrer Arbeit durch öffentliche Mittel halte ich für äußerst wichtig und vernünftig angelegtes Geld", so der Integrationsbeauftragte.

Über 4 Millionen Euro zur Stärkung der Berliner Migrantenorganisationen

"Mit der Vielzahl der von ihnen organisierten Projekte stärken sie die Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund. Es stellt sich allerdings immer auch die Frage, welche Projekte und welche Träger gefördert werden können. Die Mittel sind schließlich begrenzt. Mit unserem Auswahlverfahren haben wir, denke ich, einen Weg gefunden, wie Organisationen und Projektträger sich um öffentliche Fördermittel bewerben können und die Mittel gerecht verteilt werden können."

Das Partizipations- und Integrationsprogramm startet jetzt in die dritte Runde. Ab sofort sind die aktualisierten Förderrichtlinien und Antragsunterlagen veröffentlicht. Für 2017 und 2018 stehen voraussichtlich zirka 2 Mio. € Fördermittel pro Jahr bereit. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass das Abgeordnetenhaus die Mittel genehmigen wird.

Vorrangig Förderung von Migrantnenorganisationen

Mit dem Förderprogramm werden insbesondere Projekte gefördert, die Organisationen und Netzwerke von Personen mit Migrationshintergrund, einschließlich von geflüchteten Personen, stärken und zur Erreichung eines der folgenden Ziele beitragen:

  • Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund;
  • Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund;
  • Etablierung und Weiterentwicklung von Träger- und Zielgruppenübergreifenden Kooperationen.

Die Förderung aus dem Integrations- und Partizipationsprogramm richtet sich vorrangig an Migrant*innenenorganisationen. In Ausnahmefällen steht jedoch auch Nicht-Migrant*innenorganisationen die Förderung aus dem Partizipationsprogramm offen. Förderungen werden in der Regel direkt für bis zu zwei Jahre bewilligt.

Förderantrag stellen

Wer sich für ein Projekt engagiert, das die Ziele des Partizipationsprogramms umsetzt, und Interesse an einer Förderung dieses Projekts hat, kann sich vom 01.06. bis 20.07.2017 bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales um Fördermittel bewerben.

<link http: www.berlin.de lb intmig themen projektfoerderung index.html external-link-new-window informationen und>Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Abruf der Bewerbungsunterlagen

Informationsveranstaltung am 14. Juni

Außerdem sind förderinteressierte Organisationen am 14.06.2015 von 17:00 – 19:00 Uhr herzlich in die Dienststelle des Integrationsbeauftragten (Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin) zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, auf der die Förderrichtlinien sowie die Bewerbungsformulare vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Interessenten, die daran teilnehmen möchten, werden um Anmeldung bis 09.06.2017 per E-Mail gebeten unter: <link mail>Integrationsbeauftragter@intmig.berlin.de

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Integrationsbeauftragter des Berliner Senats vom 01.06.2017

Back to Top