Flucht und Migration

Berlin setzt Zeichen in der Integrationspolitik

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist jetzt in Berlin erleichtert und erweitert. Mit dem heute in Kraft getretenen Berliner Anerkennungsgesetz besteht nun ein umfassender Anspruch auf Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen.

21.02.2014

Die neuen Regelungen in den Gesetzen betreffen beispielsweise Erzieher, Sozialarbeiter, Ingenieure und Architekten, aber auch viele Gesundheitsberufe und vollschulische Berufsausbildungen.

„Mit dem neuen Anerkennungsgesetz ermöglichen wir es, dass mehr Berlinerinnen und Berliner mit ausländischen Berufsqualifikationen hier in ihrem Beruf arbeiten können und treten dem Fachkräftemangel entgegen. Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen können schneller und gezielter auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Vor allem stärken wir mit dem Gesetz auch die Willkommenskultur der Stadt“, so Senatorin Scheeres, die für die Erarbeitung des Gesetzes verantwortlich war.

Herzstück des Anerkennungsgesetzes ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Dieses dient maßgeblich einer einheitlichen und transparenten Gestaltung der Verfahren und enthält klare Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse. Die Anerkennung ist vielfach Voraussetzung dafür, in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Als Vergleichsmaßstab für die Gleichwertigkeit dient der jeweilige in Berlin geregelte Berufsabschluss.

Eingeführt wurde ein allgemeiner Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Diese hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Zudem soll ein unentgeltlicher Beratungsanspruch Migrantinnen und Migranten den Einstieg in die berufliche Anerkennung erleichtern.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin vom 20.02.2014

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