Flucht und Migration
Bayern: Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen
Bayerns Sozialministerin Müller stellte am 16. Juni die weiteren Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung der unbegleitete Minderjährige vor und forderte erneut die schnelle Umsetzung einer gerechten bundesweiten Verteilung sowie adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen.
17.06.2015
Emilia Müller: "Die Zugangszahlen bei den unbegleiteten Minderjährigen sind in Bayern im Vergleich zum Vorjahr weiter massiv angestiegen. Aufgrund der geographischen Lage kommen besonders viele der Jugendlichen bei uns an. Allein im Mai waren es 1.200. Wir fordern deshalb nochmals vom Bund die schnellst mögliche Umsetzung einer gerechten bundesweiten Verteilung und die Schaffung adäquater gesetzlicher Rahmenbedingungen. Bayern kann aber nicht warten, bis der Bund Gesetzesänderungen herbeiführt, die erst nächstes Jahr greifen. Wir brauchen sofort Entlastung. Deshalb muss auf Bundesebene jetzt schnellstmöglich ein Übergangskonzept erarbeitet und umgesetzt werden."
Im Mai 2014 waren rund 2.500 unbegleitete Minderjährige in der Zuständigkeit der bayerischen Jugendämter, im Mai 2015 waren es über 8.200.
Bayern verstärkt im Vorgriff auf die bundesweite Verteilung die Maßnahmen um die besonders belasteten Kommunen schnell zu entlasten. "Die derzeitigen Zugangszahlen können die ohnehin schon stark geforderten Städte und Landkreise an den Hauptzugangsrouten nicht mehr zu bewältigen. Der Freistaat greift ihnen deshalb durch Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen unmittelbar nach Ankunft unter die Arme. Dazu werden in den belasteten Kommunen Erstversorgungszentren speziell für unbegleitete Minderjährige geschaffen. Auch bei der Finanzierung lässt Bayern seine Kommunen nicht allein. Wir gehen in Vorleistung und zahlen an die Landkreise und kreisfreien Städte Tagespauschalen für die Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen in diesen Einrichtungen. Zukünftig erhalten sie vom Freistaat eine Pauschale pro Jugendlicher und Tag für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten im Vorgriff auf die bundesweite Kostenerstattung", erklärte die Ministerin.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 16.06.2015
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