Flucht und Migration

AWO zum Gesetzentwurf der CDU/CSU: Keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs

Als untragbar bezeichnet die Arbeiterwohlfahrt eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. In ihrem Statement weist AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker auf das Grund- und Menschenrecht auf Familie hin. Das müsse für alle Flüchtlinge gleichermaßen gelten, ohne Unterschied auf ihren rechtlichen Status.

19.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. 

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen.

Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“ 

Hintergrund 

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen getragen. 

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

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