Flucht und Migration

AWO fordert Stärkung und Ausweitung der kommunalen Aufnahmekapazitäten

Der Ausschuss für Inneres und Heimat diskutiert in einer öffentlichen Anhörung am 1. November 2019, ob Kommunen die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen vereinfacht werden soll. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt die Aufnahmebereitschaft von Kommunen als einen Akt der Verantwortungsübernahme der Städte im Rahmen des Machbaren. Eine Veränderung der Rechtslage spielt insbesondere in der Debatte um die Seenotrettung eine besondere Bedeutung.

04.11.2019

Die Initiative einer Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen über den Königsteiner Schlüssel hinaus bewertet die AWO als vorbildlich und fordert diese auf allen Ebenen zu unterstützen. Es sind dringend Möglichkeiten für die zusätzliche, freiwillige Aufnahme von Schutzsuchenden zu schaffen – entweder auf Grundlage bestehender oder neuer rechtlicher Regelungen.

Inklusion geflüchteter Menschen als kommunale Angelegenheit

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Es ist ein Unding, dass Kommunen, die ihre humanitäre Verantwortung erst nehmen, solche Steine in den Weg gelegt werden. Wir unterstützen die politische Bereitschaft von Kommunen, eigenständig die Aufnahme von Flüchtlingen zu verantworten. Denn fraglos ist die Inklusion Geflüchteter auch eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts. So sind auch die Landkreise für die Inklusion von Eingewanderten gerade im ländlichen Raum von großer Bedeutung.“

Inklusion von Eingewanderten braucht Erfahrung und Ressourcen

Viele sogenannte Ankunftsstädte wissen, wie Ankommen erfolgreich zu gestalten ist, und verfügen über weitreichende Erfahrungen und Ressourcen bei der Inklusion von Eingewanderten. Sie haben eigene Methoden entwickelt, Sozialräume teilhabeorientiert zu gestalten und Neubürger*innen zu aktivieren und zu stärken.

Brigitte Döcker: „Die Aufnahme und Inklusion von Schutzsuchenden kostet zunächst Geld und erfordert die gemeinsame Anstrengung von Staat und Zivilgesellschaft. Der Staat kann Inklusion eben nicht selbst leisten, sondern nur fördernd auf der lokalen Ebene unterstützen. Wenn die Inklusion von Geflüchteten gelingt, ist dies eine Triple-Win-Situation für Geflüchtete, Kommunen und Gesellschaft“.

Hintergrund: Viele Kommunen wollen zusätzlich z.B. aus Seenot gerettete Geflüchtete aufnehmen, die aktuelle Rechtslage verhindert das aber. Die AWO fordert seit Langem eine Entkriminalisierung der Seenotrettung und setzt sich für sichere Fluchtwege ein.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 01.11.2019

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