Flucht und Migration

Asylentscheidungen in der EU: Mehr als eine halbe Million Schutzberechtigte

Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erkannten im Jahr 2017 insgesamt 538 000 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Rückgang um fast 25% gegenüber 2016. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten fast 24 000 umgesiedelte Flüchtlinge auf. Fast ein Drittel der Schutzberechtigten waren Syrer.

26.04.2018

Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2017 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige Syriens (175 800 Personen bzw. 33% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), darauf folgten Staatsangehörige Afghanistans (100 700 bzw. 19%) und des Irak (64 300 bzw. 12%).

Die Zahl der Entscheidungen, mit denen syrischen Staatsangehörigen der Schutzstatus gewährt wurde, ist seit 2016 zurückgegangen (als auf sie 57% aller positiven Entscheidungen entfielen). Dennoch waren sie 2017 in achtzehn Mitgliedstaaten weiterhin die größte Personengruppe, der der Schutzstatus zugesprochen wurde. Von den 175 800 syrischen Staatsangehörigen, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten mehr als 70% den Schutzstatus in Deutschland (124 800).

Diese Daten über die Ergebnisse von Asylentscheidungen in der EU werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Über 60% der positiven Entscheidungen entfielen auf Deutschland

Im Jahr 2017 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (325.400) verzeichnet, gefolgt von Frankreich (40.600), Italien (35.100), Österreich (34.000) und Schweden (31.200).

Von den Personen, denen im Jahr 2017 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 271.600 den Flüchtlingsstatus (50% aller positiven Entscheidungen), 189.000 subsidiären Schutz (35%) und 77.500 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (14%). Es ist anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre Schutzstatus durch das EU-Recht festgelegt sind, während die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf der Grundlage des nationalen Rechts vergeben wird.

Im Jahr 2017 wurden in den EU-Mitgliedstaaten mehr als 970.000 Entscheidungen in erster Instanz über Asylanträge und 266.000 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde nahezu 443.000 Personen der Schutzstatus zugesprochen, während weitere 95.000 Personen den Schutzstatus durch einen endgültigen Berufungsentscheid erhielten.

Anerkennungsraten fallen sehr unterschiedlich aus

Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d. h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in erster Instanz in der EU bei 46%. Bei endgültigen Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 36%. 

Die Ergebnisse von Asylentscheidungen, und daher auch die Anerkennungsrate, sind je nach dem Land der Staatsangehörigkeit der Asylbewerber unterschiedlich. Betrachtet man die zwanzig Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die im Jahr 2017 die höchste Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen entfiel, so reichte die Anerkennungsrate in der EU von rund 5% für Staatsangehörige Albaniens bis 98% für Staatsangehörige Syriens und 92% für Staatsangehörige Eritreas.

Weitere Informationen mit ausführlichem statistischem Material finden sich in der Pressemeldung von Eurostat. 

Quelle: Eurostat vom 19.04.2018 

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