Flucht und Migration

Anwälte fordern sorgfältigere Asylverfahren und politische Kurskorrektur

Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände (RBK) fordert die kommende Bundesregierung auf, faire und gründliche Asylverfahren zu gewährleisten, die Integration von Geflüchteten zu fördern und erfolgte Integration auch anzuerkennen, sowie, bei aufenthaltsrechtlichen Themen wie dem Familiennachzug den Grund- und Menschenrechten zur Geltung zu verhelfen. Die in der Konferenz zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verabschiedeten auf ihrer Tagung Anfang November in Stuttgart eine Sammlung von 50 Forderungen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht.

27.11.2017

„Die Forderungen fußen auf unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Migrationsrecht“, sagte Rechtsanwalt Michael Koch aus Würzburg, einer der Sprecher der Konferenz. „Sie benennen die aus unserer Sicht dringlichsten Änderungsbedarfe im Sinne einer am Grundgesetz und den Menschenrechten ausgerichteten, zukunftsorientierten Rechtsgestaltung.“

Kritik am derzeitigen Asylverfahren 

Kritik üben die Rechtsberater vor allem am derzeitigen Asylverfahren. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Abläufe extrem beschleunigt – aber dabei gravierende Qualitätsmängel in Kauf genommen“, so Rechtsanwalt Heiko Habbe aus Hamburg. „Ablesen kann man das daran, dass Klagen gegen ablehnende Entscheidungen zur Zeit eine beispiellos hohe Erfolgsquote haben. Wir fordern die Rückkehr zu gründlicher Sachverhaltsaufklärung sowie mehr Transparenz und Sorgfalt bei der Beurteilung der Gefahrenlage in den Herkunftsländern.“ In den neu geschaffenen Ankunftszentren werden Antragsteller in aller Eile durch das Verfahren geschleust. „Viele haben dabei keine Chance, sich unabhängig beraten zu lassen. Auch die von der EU vorgeschriebene Identifizierung und Betreuung z. B. von psychisch Kranken findet nicht statt.“

Verbot des Familiennachzugs aufheben 

Das Verbot des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten muss aus Sicht der Anwältinnen und Anwälte aufgehoben werden. „Es verstößt gegen das Grundgesetz und behindert die Integration der Betroffenen“, betont Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel aus Bielefeld. Sie kritisiert auch die bisherige Bilanz der Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete. „Nur ein Bruchteil der Betroffenen profitiert davon. Auch der Zugang zur sogenannten ,Ausbildungsduldung‘ wird in manchen Bundesländern dadurch gezielt erschwert, dass die notwendige Arbeitserlaubnis verweigert wird. Wenn der Gesetzgeber sein Ziel erreichen will, für Rechtsfrieden zu sorgen, dann muss hier nachgebessert werden.“

Die Rechtsberaterkonferenz appelliert an die künftige Bundesregierung, eine Kurskorrektur einzuleiten. „Statt Ängste zu schüren, muss die Asyl- und Migrationspolitik an menschenrechtlichen Standards ausgerichtet werden“, so Rechtsanwalt Koch.

Hintergrund 

Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Ihre Mitglieder treffen sich regelmäßig zum Informations- und Meinungsaustausch, geben Fachpublikationen heraus und melden sich öffentlich zu Wort, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.

Weitere Informationen: <link http: www.rechtsberaterkonferenz.de external-link-new-window und positionen der>www.rechtsberaterkonferenz.de

Quelle: Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom 5.11.2017 

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