Flucht und Migration

Ankunftsnachweis: Registrierung vereinfachen und Asylverfahren beschleunigen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den zehntausendsten Ankunftsnachweis ausgestellt. Der Ausweis soll das Asylverfahren effizienter, transparenter und sicherer machen. Das Dokument enthält die wichtigsten Daten zur Person und Angaben über die Aufnahmeeinrichtung.

21.03.2016

Der Ankunftsnachweis enthält neben einer Identifikationsnummer die wichtigsten Daten zur Person und Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung. Die Daten werden über ein Kerndatensystem den am Asylverfahren beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Registrierung der Flüchtlinge vereinfacht, das Asylverfahren beschleunigt sowie die Steuerung der Asylmigration verbessert.

Bis Ende Juni werden sukzessive alle Bundesländer und Stellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit den erforderlichen Erfassungsstationen ausgestattet. Parallel dazu wird das Kerndatensystem weiter ausgebaut. Neben den neu ankommenden Asylsuchenden werden über die nächsten Wochen und Monate auch die bereits im Land befindlichen Asylsuchenden nachregistriert und mit Ankunftsnachweisen ausgestattet.

Erste Erfahrungen sammelte das Bundesamt zusammen mit den Ländern in einer Pilotphase an fünf Standorten in Berlin, Heidelberg, Bielefeld, Herford und Zirndorf. Mitte Februar begann der Rollout in Berlin, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Inzwischen kann bereits auf 400 von geplanten 1.500 Registrierstationen zurückgegriffen werden.

Der Ankunftsnachweis ist neben der biometrischen Registrierung und dem Datenaustausch über ein Kerndatensystem ein Kernbestandteil des Integrierten Identitätsmanagements. Ziel ist, beim ersten Kontaktpunkt Flüchtlinge eindeutig zu registrieren und durch einen Datenaustausch mit den am Asyl- und Integrationsprozess beteiligten Behörden Effizienz, Transparenz und Sicherheit im Asylverfahren zu gewährleisten.

Weitere Informationen stehen auf der <link http: www.bamf.de integriertes-id-management external-link-new-window zur>Internetseite des BAMF zur Verfügung.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 17.03.2016

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