Flucht und Migration

Anker-Zentren führen zu Konflikten und sozialer Spaltung

Eine menschenrechtskonforme Flüchtlingspolitik fordern Diakonie und Caritas in einem gemeinsamen Statement an die Innenministerkonferenz, die am 6. und 7. Juni in Sachsen-Anhalt tagte. Bund und Länder haben sich dort über die Umsetzung eines Pilotprojektes zu sog. AnkER-Zentren verständigt. Die beiden Wohlfahrtsverbände kritisieren, diese seien integrationspolitisch verfehlt und führten zu Konflikten und sozialer Spaltung.

08.06.2018

„Die Schaffung von Anker-Zentren wird nicht dazu führen, dass Asylanträge schneller und vor allem rechtssicher bearbeitet werden können“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heute (06.06.2018) beginnenden Innenministerkonferenz, bei der sich Bund und Länder über die Umsetzung eines Pilotprojektes zu Anker-Zentren verständigen werden.

Qualitätsoffensive beim BAMF statt neue Unterbringungsformen 

Dafür seien eine Qualitätsoffensive beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und unabhängige, flächendeckende Asylverfahrensberatung notwendig. „Einfach eine andere Form der Unterbringung einzuführen, ändert nichts. Offensichtlich sollen die Anker-Zentren geschaffen werden, um abgelehnte Asylsuchende schneller wieder außer Landes bringen zu können“, betont Loheide. Dabei werde jedoch verkannt, dass die allermeisten abgelehnten Asylsuchenden das Land von selbst wieder verlassen. „Hier wird mit spektakulären Einzelfällen Politik gemacht, wie mit dem Vorfall in Ellwangen“, sagt Loheide.

Asylsuchende brauchen Wohnraum, Einbindung und Infrastruktur 

Integrationspolitisch sei genau das Gegenteil notwendig: „Asylsuchende sollten so kurz wie möglich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und schnell in eigenem Wohnraum leben, Kontakt zum Umfeld haben und an die lokale Infrastruktur angebunden sein. Zudem sollten sie arbeiten dürfen, Kinder brauchen Zugang zu Kita und Schule“, betont Loheide. Zentral seien ausreichende professionelle und unabhängige Beratungsangebote, die Flüchtlinge bei der Integration und durch die Verfahren begleiten.

Keine Sammelunterbringung von Schutzbedürftigen 

„Die gemeinsame Unterbringung von Menschen, die psychisch hoch belastet sind und schreckliche Erlebnisse zu verarbeiten haben, mit Personen, die in Angst vor ihrer Abschiebung leben, führt zu erheblichen Problemen. Auch die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen wie traumatisierten Flüchtlingen, Frauen und Kindern in diesen Einrichtungen ist hoch problematisch“, betont Loheide.

Diese Grundsätze einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland in einem Schreiben an die Innenministerkonferenz übermittelt.

Grundsätze einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik

Längerfristige Unterbringung in großen Aufnahmeeinrichtungen wie in möglichen „AnKER-Zentren“ birgt die Gefahr von Rechtsverletzungen, führt zu Konflikten und sozialer Spaltung

Das Konzept der AnKER-Zentren dient in erheblichem Maß der Sicherstellung der Ausreise bzw. Rückkehr abgelehnter Schutzsuchender, worunter auch diejenigen leiden werden, die nach deutschem, europäischem und internationalem Recht einen Anspruch auf Schutz in Deutschland haben oder – obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde – aus anderen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden können. Dabei handelt es sich um die weit überwiegende Mehrzahl der Schutzsuchenden. Die gemeinsame Unterbringung von Menschen, die teilweise psychisch hoch belastet sind, schreckliche Erlebnisse zu verarbeiten haben und sich auf ihr Asylverfahren konzentrieren wollen, und Personen, die in Angst vor ihrer Abschiebung leben, führt zu erheblichen Problemen.

Allein aufgrund der Zahl der untergebrachten, ausreisepflichtigen Personen werden Abschiebungen zum Alltag gehören. Das Erleben von Abschiebungen mit polizeilichen Maßnahmen kann insbesondere für traumatisierte Menschen, vor allem Kinder, irreversible Folgen haben. Daher ist die in den AnKER-Zentren geplante Zusammenführung von Flüchtlingsaufnahme und Abschiebung abzulehnen.

Die Aufnahme von Asylsuchenden muss schutzorientiert ausgerichtet sein. Dafür ist die konkrete Ausgestaltung der Unterbringung entscheidend. Die in der Praxis der Bundesländer und die mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum Teil bereits eingeleitete sowie durch das AnKER-Konzept intendierte Neuausrichtung bei der Unterbringung von (abgelehnten) Asylbewerbern begegnet daher erheblichen Bedenken.

Dabei sind aus Sicht von Caritas und Diakonkie insbesondere folgende Aspekte zu bedenken:

Dauer der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen möglichst kurz 

Aufnahmeeinrichtungen – darunter die momentan diskutierten Standorte für AnKEREinrichtungen – sind nicht auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet, was sich etwa an der dichten Belegung von Zimmern, fehlender Privatsphäre und oft auch fehlender Achtung der Intimsphäre zeigt. Auch gibt es bislang keine verbindlichen Schutzkonzepte. 

Während der Dauer der Unterbringung ist soziale Teilhabe rechtlich und praktisch unmöglich. Insbesondere die Rechte und Belange von Kindern und anderen Personen mit besonderem Schutzbedarf können nicht adäquat berücksichtigt werden. Es ist absehbar, dass der längerfristige Aufenthalt in AnKER-ähnlichen Einrichtungen zu erheblichem Konfliktpotenzial führen wird.

Für Asylsuchende sollte die Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen daher wieder auf maximal 3 Monate begrenzt werden. Auch die Aufenthaltsdauer in Einrichtungen für ausreisepflichtige Menschen, deren Abschiebung ausgesetzt ist, ist eng zu begrenzen.

Die Anzahl der untergebrachten Personen sollte möglichst klein sein.

Unterkünfte für viele hundert Personen auf vergleichsweise engem Raum sind problematisch: Der Stress aufgrund der unklaren Lebensperspektive und psychischen Belastungen heizt Konflikte an. Dies deckt sich mit Erfahrungen der Sicherheitsbehörden. Unter Gewaltvorfällen leiden in erster Linie die Bewohner/-innen von Flüchtlingsunterkünften, aber auch Mitarbeitende, Anwohner/-innen und Polizist/-innen. Die Bewohnerzahl ist daher aus Sicht von Caritas und Diakonie zu begrenzen. Die diskutierten Zahlen von 1.000 bis 1.500 Bewohner/-innen sind deutlich zu hoch und beinhalten erheblichen sozialen Sprengstoff. 

Die besonderen Bedarfe von Flüchtlingen sind zu berücksichtigen.

Entsprechend der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union ist festzustellen, welche besonderen Bedarfe von Schutzsuchenden vorliegen. Eine entsprechende Versorgung ist sicherzustellen. Schon in bisherigen Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere auch in den Einrichtungen, die Vorbild für die AnKER-Zentren sein sollen, ist dies regelmäßig nicht der Fall und führt zu Rechtsverletzungen. Insbesondere können in diesen Einrichtungen die
besonderen Bedarfe von unbegleiteten Minderjährigen nicht berücksichtigt werden.

Für sie wurde erst im Jahr 2015 ein Verfahren für die Altersfestsetzung und bundesweite Verteilung etabliert. Aus Sicht von Diakonie und Caritas ist die Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen in AnKER-Zentren, um dort die Altersfestsetzung durchzuführen, nicht akzeptabel. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss gelten, das Kindeswohl muss gesichert sein.

Einrichtungen zur Unterbringung müssen sich in Gemeinwesen einfügen.

Große, abgelegene Gemeinschaftsunterkünfte stehen gesellschaftlicher Teilhabe entgegen, da keine entsprechende Aufnahmestruktur vorhanden ist. Je stärker sich Einrichtungen in das Gemeinwesen einfügen, desto höher ist die Akzeptanz und Unterstützungsbereitschaft der ansässigen Wohnbevölkerung. Aus integrationspolitischer Perspektive ist eine schnelle dezentrale Unterbringung sinnvoll. Zugangsbeschränkungen für Besucher/-innen und freiwillig Engagierte und Mitarbeitende von Migrationsfachdiensten in den Einrichtungen blockieren konkrete Hilfen.

Für Schutzsuchende wie auch hier lebende Menschen sind frühzeitige Kontakte elementar. Der Kontakt zur Wohnbevölkerung und der frühzeitige Zugang zu Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit und zum Erwerb der deutschen Sprache schaffen integrationsfördernde Umstände, wirken aber vor allem auch gegenseitigen Vorbehalten entgegen. Versäumnisse aufgrund der Unterbringung müssen später bei der Integration mühsam aufgeholt werden. Günstige
Integrationsvoraussetzungen sollten gefördert werden – auch unabhängig von einer pauschalen Bleibeperspektive (aufgrund der Nationalität), die oft der individuellen nicht entspricht. Qualifikationen, zum Beispiel der Erwerb der deutschen Sprache, können auch bei einer Rückkehr gewinnbringend eingesetzt werden.

Asylverfahren durch unabhängige Rechtsberatung und -vertretung unterstützen. 

Asylsuchende verfügen zumeist nicht über die notwendigen Informationen, um ihr Recht auf Schutz im Asylverfahren geltend machen zu können. Unabhängige Beratungsstrukturen bestehen nicht bzw. bei weitem nicht in ausreichendem Maße.

Asylverfahren müssen schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Hierzu kann eine behördenunabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, einen wesentlichen Beitrag leisten.

Dies bestätigte auch das im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführte und evaluierte Pilotprojekt. Dieses Angebot führt nicht zu einer Verfahrensverzögerung, sondern durch die frühzeitige Klärung verfahrensrelevanter Fragen vielmehr zu Effizienzsteigerungen. Ihre positiven Wirkungen entfaltet die Verfahrensberatung auch durch den Aufbau von Vertrauen dadurch, dass die Beratung entlang den Bedarfen der Ratsuchenden erfolgt. Dieses Vertrauen erhöht auch die Akzeptanz der Beratung, wenn ein Asylantrag aussichtslos erscheint.

Dies setzt Unabhängigkeit voraus, die eine personelle, institutionelle und räumliche Trennung von behördlichen Stellen erfordert. Weiterhin müssen ausreichende Zeitfenster für die Beratung zur Verfügung stehen. Die unabhängige Asylverfahrensberatung muss unabhängig von der Einrichtungsart jetzt zügig umgesetzt werden. 

Erfahrungen zeigen leider, dass Rechtsanwält/-innen teilweise der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen verwehrt wird. Ihr Zugang muss ungehindert möglich sein, um rechtliche Beratung sicherzustellen.

Das vollständige Schreiben an die Innenministerkonferenz der Länder (PDF, 96 KB) steht auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. 

Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband und Deutscher Caritasverband vom 06.06.2018

Back to Top