Flucht und Migration

Aktualisierte Arbeitshilfe zum Zugang zur Berufsausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung erschienen

Die Handreichung des PARITÄTISCHEN soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung geben. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz und das Rechtsvereinfachungsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen 2. Auflage berücksichtigt.

20.02.2017

Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.

Hierzu wird im ersten Teil der Broschüre ein Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen sowie weitere mögliche Unterstützungsangebote seitens der Jugendsozialarbeit sowie der Agenturen für Arbeit gegeben. Im Anschluss daran werden die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungsförderung je nach Aufenthaltsstatus einer Person dargestellt.

Am Ende der Broschüre sind Übersichtstabellen und Literaturtipps sowie hilfreiche Internetseiten zu finden. Die Handreichung ist praxisorientiert angelegt und daher mit Praxistipps, Beispielen und Hintergrundinfos angereichert.

<link https: www.jugendhilfeportal.de material handreichung-der-zugang-zur-berufsausbildung-und-zu-den-leistungen-der-ausbildungsfoerderung-fuer external-link-new-window auf den seiten des>Zum Download der Arbeitshilfe

Die Druckversion der Broschüre kann unter folgendem Link bestellt werden:  <link http: www.migration.paritaet.org start publikationen external-link-new-window zur bestellmöglichkeit der>www.migration.paritaet.org/start/publikationen/

Quelle: Der PARITÄTISCHE Gesamtverband vom 17.02.2017

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