Flucht und Migration

Änderungen im Ausländer- und Asylrecht: Paritätischer beklagt unzureichenden Schutz für Opfer von Zwangsheirat und Gewalt in der Ehe

Als deutlich verfehlt kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute durch das Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der notwendigen Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre zur Erlangung eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts. Der Beschluss nötige von Zwangsheirat oder Gewalt betroffene Frauen ein Jahr länger in Angst und Unterdrückung auszuharren und sei daher aufs Schärfste zurückzuweisen. Um einen wirksamen Opferschutz zu gewährleisten, sei ein massiver Ausbau von Beratungs- und Schutzangeboten erforderlich, so der Verband.

27.10.2010

„Bereits heute verharren viele Frauen allein aus Angst vor der Abschiebung in einer Zwangs- oder Gewaltbeziehung. Mit der Anhebung der Ehebestandszeit lässt der Staat diese Frauen ein Jahr länger in ihrer Notlage allein und bürdet ihnen die volle Beweislast auf. Das ist grob fahrlässig und absolut ignorant gegenüber dem Schicksal der betroffenen Frauen“, kritisiert Eberhard Jüttner, Verbandsvorsitzender des Paritätischen.

Die bestehende Härtefallregelung greife in der Praxis kaum, kritisiert der Verband. „Um Zwangsehen und Gewalt in der Ehe wirksam zu bekämpfen, brauchen wir einen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Zuflucht sowie Beratung und Unterstützung unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Beratungs- und Schutzangebote auch für Frauen mit Migrationshintergrund müssen ausgebaut und finanziell verlässlich abgesichert werden“, fordert Jüttner.

Unter dem Dach des Paritätischen engagieren sich rund 500 Träger und Initiativen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit. Der Paritätische Wohlfahrtsverband vertritt als Dachverband zudem über 100 Frauenhäuser, rund ein Drittel der bundesweit existierenden Frauenschutzeinrichtungen.

Herausgeber: Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

 

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