Inklusion

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Das Ziel ist Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe

Im Zuge der Entwicklung eines modernen Teilhaberechts werden an Einrichtungen künftig hohe Anforderungen gestellt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt diesen anspruchsvollen Prozess und weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen zur Trennung von Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung hin. Bei allen Veränderungen müsse das übergeordnete Ziel bleiben, Menschen mit Behinderung mehr gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in den Regelsystemen zu ermöglichen.

04.12.2018

Der Gesetzgeber möchte die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickeln. So sollen Menschen mit Behinderung die notwendigen Leistungen personenzentriert erhalten. Das schafft hohe Erwartungen. Damit das Vorhaben gelingt, muss das neue Bundesteilhabegesetz in den nächsten Jahren als modernes Teilhaberecht umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ist sich sicher: „An Einrichtungen werden neben den organisatorischen Umstellungen Anforderungen an ihr Selbstverständnis und ihre zukünftige Ausrichtung gestellt. Diese Veränderungen sind anstrengend und in ihren Auswirkungen noch nicht abschließend absehbar. Dennoch bleibt das Ziel mehr gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den Regelsystemen umzusetzen, richtig!“

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. begleitet diesen anspruchsvollen Umstellungsprozess mit Empfehlungen, die Orientierung bieten. Beispielsweise bei der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierten Leistungserbringung, unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung, bei der sich die Finanzierung der Wohnangebote ändert. Für Menschen mit Behinderungen, die derzeit in stationären Einrichtungen leben, ist dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Selbstbestimmung.

Die Empfehlungen zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung (PDF, 122 KB) stehen beim Deutschen Verein zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 03.12.2018

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