Inklusion
UN-Behindertenrechtskonvention: Aktionspläne nicht durch Leitlinien ersetzen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert aus Anlass des 11. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland am 26. März die Länder auf, Landesaktionspläne fortzuschreiben und nicht durch Leitlinien zu ersetzen. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass Aktionspläne die besten Instrumente zur Umsetzung darstellen.
26.03.2020
Aktionspläne unterstützen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern. „Das Potenzial dieses Politikansatzes ist auch in der zweiten Dekade der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem nicht ausgeschöpft“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
„Die Länder, die diese Prozesse auslaufen lassen wollen oder Aktionspläne durch ‚politische Leitlinien‘ ersetzen möchten, sind nicht gut beraten“, so Aichele weiter. „Die Länder dürfen die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht noch weiter auf der politischen Agenda herabstufen, indem sie auf den wirksamen Handlungsansatz Aktionsplan verzichten. Das gilt erst recht in Zeiten der Corona-Krise.“
Die Erfahrung der letzten Dekade zeige, wie auch die aktuelle Analyse, dass ein Aktionsplan oder eine gleichwertige Strategie die besten Instrumente seien, um die UN-Behindertenrechtskonvention in einem koordinierten und partizipativen Prozess umzusetzen.
Laut Analyse gibt es bei Aktionsplänen die Möglichkeit, konkrete, mit Zeitangaben und Zuständigkeiten versehene Maßnahmen abzubilden, die gemeinsam von den Ministerien und der Zivilgesellschaft entwickelt werden. „Aktionspläne erhöhen die Verbindlichkeit der geplanten behindertenpolitischen Vorhaben einer Regierung“, so Aichele. Das könnten so genannte Leitlinien nicht leisten, da sie weniger konkret und unverbindlicher seien. „Die Wahl für Aktionspläne ist daher auch für die nächsten Jahre praktisch alternativlos.“
Weitere Informationen finden sich in der Publikation „Zukunftspotenzial entfalten. Die Aktionspläne der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“.
Über das Deutsche Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 25.03.2020
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