Inklusion

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Sozialministerin hat Ende Februar einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Darin stehe die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder- und Jugendliche soll demnach künftig in unterschiedlicher Trägerschaft liegen.

06.03.2018

Seit Ende letzten Jahres tritt das Bundesteilhabegesetz bundesweit schrittweise in Kraft. Die landesrechtliche Umsetzung erfolgt in Rheinland-Pfalz über ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG). In der Sitzung des Ministerrates Ende Februar 2018 hat Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler den Entwurf für ein rheinland-pfälzisches AG BTHG vorgelegt, das als Artikelgesetz allem voran die bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch ausgestaltet.

Gleichwertige Lebensverhältnisse und Teilhabe

„Für die Landesregierung stehen bei der Umsetzung durch das Land die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. Es ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen zu wahren und zu stärken – und zwar im gesamten Land. Egal, ob ein Mensch mit Behinderung im ländlichen Raum oder in der Stadt lebt“, sagte die Ministerin.

Trägerschaft der Eingliederungshilfe

Von zentraler Bedeutung sei die Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe nach § 94 Absatz 1 SGB IX. „Wir sehen nach vielen, auch externen, Diskussionen nunmehr im Entwurf vor, die Trägerschaft der Eingliederungshilfe – wie bisher auch – zu trennen“, so die Ministerin. Da das bisherige Abgrenzungsmerkmal nach der Wohnform ab dem Jahr 2020 keine Gültigkeit mehr hat, müssen neue Kriterien definiert werden. Der vorliegende Entwurf zum Landesausführungsgesetz definiert daher eine neue Abgrenzung:

Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr soll das Land sein, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht.

Für die Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen. „Jedes Kind ist uns in Rheinland-Pfalz gleich viel wert – ob mit oder ohne Behinderung – ganz im Sinne der Inklusion. Mit der Zuständigkeit der Kommunen für die Kinder und Jugendlichen wird die Grundlage geschaffen, Hilfen aus einer Hand umzusetzen“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe sollen weiterhin gemeinschaftlich vom Land und den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten getragen werden.

Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben

„Wir haben sehr dafür gekämpft, dass mit dem „Budget für Arbeit“ ein wichtiges Instrument für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben Einzug in die Bundesgesetzgebung hält. Das ist erfolgreich gelungen. Mit 400 bewilligten Budgets hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle“, sagte die Ministerin. Der Entwurf für das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des BTHG in Rheinland-Pfalz sieht einen Bestands- und Vertrauensschutz für alle „Budgets für Arbeit“ vor, die in Rheinland-Pfalz bis zum 31.03.2018 bewilligt werden.

Stärkung der Interessenvertretung

Als weitere Neuerung nannte die Ministerin die Stärkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen durch das AG BTHG. So ist die Interessenvertretung beispielsweise in der Arbeitsgemeinschaft vertreten, deren wichtigste Aufgabe die Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe ist. Das AG BTHG enthält in seiner Entwurfsfassung auch eine Regelung zum anlassunabhängigen Prüfrecht nach § 128 SGB IX, nach der Rheinland-Pfalz regelhafte und anlassunabhängige Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bei den Leistungserbringern durch die Träger der Eingliederungshilfe durchführen will.

Nächste Schritte

Die Einbringung des Gesetzes ins Plenum des Landtages Rheinland-Pfalz ist für den Sommer avisiert. Entsprechend kann das AG BTHG Ende dieses Jahres in Kraft treten. Die neuen Träger der Eingliederungshilfe hätten dann ausreichend Zeit, um die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die entsprechenden Regelungen des BTHG zum 1. Januar 2020 in Kraft treten können. Damit sei Rheinland-Pfalz gut auf die Systemumstellung des Eingliederungshilferechts durch das BTHG am 1. Januar 2020 vorbereitet, fasste die Ministerin zusammen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz  vom 01.03.2018

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