Teilhabebericht

Soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung verbessert sich

Mit dem Teilhabebericht geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Frage nach, wie Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer sozialen Teilhabe gefördert oder beeinträchtigt werden. Der Bericht zeigt, wie sich die Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitlauf zu beobachten sind.

05.05.2021

Inklusion kommt voran. Das zeigen die positiven Ergebnisse des Dritten Teilhabeberichts. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ist von 2015 bis 2019 um 13 Prozent gesunken. Erfolge gibt es auch bei der Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen, die von 78,2 Prozent im Jahr 2013 auf 84,2 Prozent im Jahr 2017 gestiegen ist. Außerdem leben mehr Menschen als zuvor in ambulant betreuten Wohnformen und es wurden viele Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr erzielt.

Der Bericht zeigt jedoch auch Nachholbedarf bei der Inklusion auf. So ist die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach wie vor eingeschränkt. 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen leben allein, bei Menschen ohne Beeinträchtigungen beträgt dieser Anteil lediglich 18 Prozent. Einsam fühlen sich 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen; bei Menschen ohne Beeinträchtigungen sind dies nur 16 Prozent.

Nicht zuletzt stehen bei der Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen nach wie vor wichtige Inklusionsfortschritte aus.

Interdisziplinär besetzter Beirat

Im dritten Teilhabebericht konnten Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren miteinander verglichen werden. Erstmals fließen auch Erkenntnisse aus der noch bis Ende 2021 laufenden, vom BMAS beauftragten Repräsentativbefragung von Menschen mit Behinderungen mit ein. Der Bericht erschien 2013 zum ersten Mal und muss seitdem einmal in jeder Wahlperiode veröffentlicht werden.

Der Beirat des Dritten Teilhabeberichts war interdisziplinär mit den folgenden Mitgliedern besetzt:

  • Prof. Dr. Elisabeth Wacker (Vorsitzende des Beirats), Technische Universität München, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie
  • Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim und Schwerin, Wissenschaftlicher Oberrat am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg i.R.
  • Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Allgemeine Behindertenpädagogik und Soziologie der Behinderung
  • Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften
  • Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice Salomon Hochschule University for Applied Sciences, Disability Studies
  • Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen, Professor of Health Psychology and Behavioral Medicine, Psychology and Methods
  • Prof. Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, 7./8. Senat (Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe)
  • Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln, Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation
  • Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Leiter

Weitere Informationen

Der gesamte Dritte Teilhabebericht sowie Zusammenfassungen in leichter Sprache oder als Braille-Druck und ein Video mit einer Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30.04.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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