Inklusion

NRW: Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung unterzeichnet

Erstmals haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), Freie Wohlfahrtspflege und die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Sie schafft Rahmenbedingungen und beinhaltet Vorgaben für die Hilfen für Kinder, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind.

25.09.2019

Die Vereinbarung schafft ab 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben. Zur interdisziplinären Frühförderung gehören beispielsweise heilpädagogische Leistungen und medizinisch-therapeutische Behandlungen wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie.

Mit dieser Vereinbarung haben die Landschaftsverbände gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege und den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden einen Meilenstein für eine inklusive Gesellschaft gelegt, so die Unterzeichner am 24. September 2019 in Düsseldorf.

Reform der Eingliederungshilfe

Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der sogenannten Eingliederungshilfe als dritte Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt. Hintergrund des Gesetzes ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die als Ziele mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie das Recht auf individuelle Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt. Dies setzt die neue Vereinbarung um.

Neue Aufgaben für die Landschaftsverbände

Durch das BTHG ergeben sich neue Aufgaben für die Landschaftsverbände. Ab dem 1. Januar 2020 sind LWL und LVR zuständig für die Leistungen der Frühförderung, bisher war das die Aufgabe der Kommunen. Die Landschaftsverbände übernehmen ab nächstem Jahr nicht nur anteilmäßig die Kosten für die interdisziplinäre Frühförderung, sie planen auch gemeinsam mit den Eltern die Hilfen für die Kinder in ganz NRW. Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform. Vor allem die sogenannte Komplexleistung – also Therapie und Heilpädagogik aus einer Hand – soll ausgebaut werden. Davon profitieren die Kinder, weil sie ganzheitlich gefördert werden, und nebenbei auch die Eltern, wenn sie nicht erst zur Heilpädagogin und anschließend zum Therapeuten fahren müssen.

Hintergrund: Was ist interdisziplinäre Frühförderung?

Interdisziplinäre Frühförderung nennt man Hilfen für Kinder, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind. In Frühförderstellen werden die Kinder mit medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen zum Beispiel in den Bereichen Sprache, Motorik und soziale Entwicklung individuell gefördert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist, dass Frühförderung öfter auch das Lebensumfeld der Kinder einbezieht. Eine möglichst frühzeitige Förderung ist wichtig, um die Folgen von Behinderungen zu mildern und den Kindern trotz der Behinderung Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 24.09.2019

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