Inklusion

Mehr Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht

Mehr Qualität im Betreuungswesen und eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen plant die Bundesregierung mit einer umfassenden Reform des Betreuungsrechts. Hierfur wurde ein interdisziplinärer und partizipativer Diskussionprozess mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis und Verbänden gestartet. Dabei wird es auch um die Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und weiteren Hilfen des Sozialbereichs gehen.

06.07.2018

Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rund 80 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden, Berufs- und weiteren im Betreuungswesen tätigen Verbänden, des Betreuungsgerichtstages e.V., den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern eingeladen. Ziel des Prozesses ist es, durch Änderungen im Betreuungsrecht die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass rechtliche Betreuung dann – aber auch nur dann - angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.

Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie

„Ein übergeordnetes Ziel des vor uns liegenden Reformprozesses muss die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie der Betroffenen sein, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskommission vorsieht. Das gilt für das Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung.“ Das sagte Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Gleichzeitig richtete sie den Appell an Länder und Kommunen, das BMJV konstruktiv bei dem anstehenden Reformprozess zu unterstützen und Mittel und Wege zu suchen, gemeinsam einen Schritt hin zu mehr Qualität im Betreuungswesen für die Betroffenen zu gehen.

Qualität in der rechtlichen Betreuung

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ reformiert werden. Die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen sollen in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess vorbereitet werden, der bis Ende 2019 laufen wird.

Die nach der Sommerpause beginnende fachliche Beratung erfolgt in vier Facharbeitsgruppen, die sich mit den folgenden Themenfeldern beschäftigen werden:

  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht,
  • Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
  • Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)

Interdisziplinärer und partizipativer Diskussionsprozess

Die Ergebnisse werden dann in zwei weiteren Sitzungen des Plenums vorgestellt und erörtert. Zudem sollen während des Diskussionsprozesses zwei Workshops mit von rechtlicher Betreuung Betroffenen als „Selbstvertreter/innen“ durchgeführt werden, die es diesen ermöglichen sollen, ihre Erfahrungen und Erwartungen niedrigschwellig in den Prozess einzubringen.

Das BMJV wird Ende 2019 in der abschließenden Plenumssitzung Bilanz ziehen und dann entscheiden, welche Gesetzgebungsvorschläge es auf den Weg bringen wird. Die Frage der Vergütung von Berufsbetreuern soll - dem Koalitionsvertrag entsprechend – allerdings möglichst zeitnah angegangen werden.

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 20.06.2018

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