Inklusion

Mehr Bücher für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern, die Übertragung von Literatur, Kunst und Wissenschaft in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch stärker öffentlich zu fördern. Ebenso sollten sie Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Mittel für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.

05.07.2018

 

Anlässlich des heute (05.07.2018) im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018) weist das Institut darauf hin, dass die Bundesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bislang nur unvollständig aufgreift: "Der Gesetzentwurf lässt offen, ob die Kosten für die Übertragung in ein barrierefreies Format von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen selbst getragen werden müssen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Es ist klare Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Kosten für barrierefreie Angebote nicht den Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen aufgebürdet werden dürfen. Sie würden sonst im Zugang zu Büchern und Literatur benachteiligt", so Aichele weiter.

Die UN-Behindertenkonvention verlangt zudem, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen inklusiv sein sollen: Die Gebäude sowie die angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei sein, so dass Menschen mit Behinderungen die nötige Unterstützung erhalten.

Bislang haben blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in Deutschland Zugang zu höchstens fünf Prozent der Literatur, Kunst und Wissenschaft.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich. 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 05.07.2018 

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