Inklusion

Mecklenburg-Vorpommern: Förderprogramm für Menschen mit Behinderung: 1,1 Mio. € zusätzlich für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze

Durch eine neue Kooperationsvereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, neue Ausbildungs- oder Arbeitsplätze in "Betrieben und Dienststellen" für Menschen mit Behinderungen mit bis zu 10.000 € je Platz zu fördern.

27.12.2013

Nikolaus Voss, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, haben am 20. Dezemer 2013 die Bedeutung ihrer aktuellen Kooperationsvereinbarung - im Rahmen der bundesweiten "Initiative Inklusion" - hervorgehoben. Durch sie ist es möglich, neue Ausbildungs- oder Arbeitsplätze in "Betrieben und Dienststellen" mit bis zu 10.000 € je Platz zu fördern. Bedingung ist, dass diese Ausbildungs- und Arbeitsplätze mit:

  • jungen Menschen mit Handicap oder
  • mit schwerbehinderten Menschen ab 50

besetzt werden.

Insgesamt stehen in Mecklenburg-Vorpommern 1,1 Mio. € zur Verfügung. "Die Förderung soll" - so ein Passus der Vereinbarung - "in jedem Fall in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis münden."

Nikolaus Voss betonte: "Inklusion ist Leben ohne Ausgrenzung – dazu gehört auch die Arbeitswelt. Barrieren zu beseitigen und eine vollständige Teilhabe an allen Bereichen des Lebens für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, hat für die Landesregierung oberste Priorität. Wir gehen mit gutem Beispiel voran: Über zehn Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialministerium haben eine Behinderung. Ich kann den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Land nur raten, mögliche Berührungsängste über Bord zu werfen und die Talente dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick zu nehmen!"

Margit Haupt-Koopmann unterstrich: "Aktuell sind 5.100 Menschen mit Handicap in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos. Leider muss diese Gruppe noch immer gegen vielfältige Vorbehalte und Vorurteile ankämpfen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, um für sie zusätzliche Startchancen zu eröffnen. Ich begrüße daher die gemeinsame Vereinbarung mit der Landesregierung und möchte an die Betriebe appellieren: Geben Sie engagierten Bewerberinnen und Bewerbern mit Handicap eine Chance. Nutzen Sie diese Potenziale. Informieren Sie sich über Förderbedingungen und Förderleistungen der "Initiative Inklusion". Die Arbeitsgeberservice-Teams der Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten Sie gern."*

*Beratungstermine können Arbeitgeber über die kostenfreie Service-Rufnummer - 0800 4 5555 20 - vereinbaren.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2013

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