Inklusion
LVR informiert online über Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes
Auf einem neuen Online-Portal informiert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) kurz und verständlich über die Veränderungen des Bundesteilhabegesetzes. Leistungsberechtigte, Angehörige und Fachleute findet dort Antworten auf häufig gestellte Fragen. Außerdem gibt es einen gesonderten Bereich zu „Leistungen für Kinder und Jugendliche“.
14.11.2019
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat ein neues Online-Portal eingerichtet, das Fragen zu den wesentlichen Veränderungen bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beantwortet. Unter www.bthg.lvr.de finden leistungsberechtigte Menschen, ihre Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer sowie Leistungserbringende, Mitarbeitende im Sozialbereich und andere Fachleute Informationen aus den Themenfeldern „Leistungen für Kinder und Jugendliche“ sowie „Leistungen für Erwachsene“.
Überblick zu den Änderungen ab 2020
Das neue Online-Angebot enthält Antworten auf häufige Fragen rund um die aktuellen Veränderungen durch das Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHG am 1. Januar 2020, wie beispielsweise: Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen? An wen wenden sich Eltern behinderter Kindergartenkinder, die Beratung und Förderung suchen? Auf der Internetseite stehen auch Publikationen zum Download und Hinweise auf Ansprechstellen zur Verfügung. Allgemeinere Informationen und eine umfassende Darstellung der Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung sind darüber hinausgehend über entsprechende Verlinkungen zur allgemeinen LVR-Webseite zu finden.
Neuerungen im Bereich der Eingliederungshilfe
Bereits Ende 2016 ist die erste Stufe des BTHG in Kraft getreten. Hintergrund und Ziel der Gesetzesreform ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In mehreren Reformschritten soll das Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ein wesentliches Element ist die Reform der sogenannten Eingliederungshilfe – der Leistungen für Menschen mit Behinderung. Sie tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und zielt auf mehr Selbstbestimmung und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Unterstützungsleistungen sollen unabhängig von der Wohnform stärker individuell und personenzentriert erbracht werden.
Der LVR erhält durch das BTHG neue Zuständigkeiten und Aufgaben: So ist er ab Januar 2020 zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für alle Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie für alle heilpädagogischen Leistungen, die einrichtungsbezogen für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt erbracht werden.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 07.11.2019
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