Bundesteilhabegesetz

LVR bietet umfassende Beratung für Eltern von Kindern mit Behinderung an

Das LVR-Beratungsteam stellte sich bei Eröffnungsfeier im Mo.Ki-Zentrum vor. Geplant ist die Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes. Ziel der Beratung ist, dass Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung alle Infos zu Leistungen der Eingliederungshilfe und Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten sollen.

03.05.2021

Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung können sich in Monheim künftig im neu eröffneten Mo.Ki-Zentrum beraten lassen. Die Beraterinnen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für den Kreis Mettmann haben sich bei der Eröffnungsfeier des Zentrums in der Heinestraße am 24. April 2021 vorgestellt. Von hier aus informieren sie ab sofort zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten, die sich für Kinder bis zum Schuleintritt bieten. Zudem können Eltern vor Ort einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihre Kinder stellen. Dieser kann sich etwa auf heilpädagogische Leistungen beziehen, die zum Beispiel in Kitas oder in Einrichtungen der Frühförderung erbracht werden. Für diese Leistungen ist der LVR seit dem 1. Januar 2020 durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erstmals zuständig geworden. Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz sind auf der Informationswebsite des LVR zu finden.

Inklusion in allen Lebensbereichen

Mit dem wohnortnahen Beratungsangebot setzt der LVR ein wichtiges Ziel des BTHG um: Kinder mit Behinderung und ihre Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.

„Das Bundesteilhabegesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung. Der LVR setzt sich als Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen schon lange für Inklusion in allen Lebensbereichen ein. Mit unseren Beratungsteams bewegen wir uns sprichwörtlich auf die leistungsberechtigten Kinder und deren Familie zu. So stellen wir einen niedrigschwelligen Zugang zum System der Eingliederungshilfe sicher“ erklärte Lorenz Bahr, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie.

Anspruch auf Eingliederungshilfe können Kinder haben, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer Behinderung bedroht sind. Hiervon werden auch Entwicklungsstörungen erfasst.

Beratung im Rahmen des BTHG

Für die Beratung von Kindern und deren Eltern hat der LVR über das ganze Rheinland verteilt mittlerweile insgesamt rund 40 Beraterinnen und Berater eingestellt, die sogenannten LVR-Fallmanagerinnen und -manager. Pandemiebedingt finden die Bertungsgespräche aktuell meist noch am Telefon oder per Videokonferenz statt.

Der LVR ist auch zuständig für Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen und berät ebenfalls vor Ort und auf Wunsch auch aufsuchend. Die Beratungsteams – sowohl für die Leistungen für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene - informieren über sämtliche Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit (drohender) Behinderung. Als „Lotse im Sozialraum“ zeigen sie alle möglichen Leistungen im Sinne des §106 SGB IX auf – auch über das Leistungsspektrum des LVR hinaus.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland  vom 26.04.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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