Inklusion

Institut für Menschenrechte: Berufsbildung muss inklusiver werden

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen beruflichen Bildung wie Nichtbehinderte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich der Koalitionsverhandlungen dazu auf, Voraussetzungen für eine inklusive berufliche Bildung zu schaffen. In einem Positionspapier gibt das Institut konkrete Empfehlungen.

01.02.2018

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die allgemeine Berufsausbildung so zu gestalten, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine anerkannte Berufsausbildung abschließen können.

Reelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt

„Die Politik sollte die Voraussetzung für eine inklusive berufliche Bildung schaffen“, sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Nur wer eine anerkannte Berufsausbildung abschließt, hat reelle Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Frühe Einbindung in die betriebliche Praxis

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen haben derzeit nicht dieselben Chancen auf Zugang zur allgemeinen beruflichen Bildung wie Nichtbehinderte. Rund 40 Prozent der Auszubildenden mit Behinderungen absolvieren Sonderausbildungen in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen, die nicht an die betriebliche Praxis angeschlossen sind. Diese Abschlüsse haben auf dem regulären Arbeitsmarkt den Nachteil, dass Arbeitgeber sie oft nicht einordnen können. Dabei zeigen positive Beispiele, dass Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders dort gelingt, wo Auszubildende mit Behinderungen früh in die betriebliche Praxis eingebunden sind.

Ausbildungsgänge flexibel gestalten

„Damit Auszubildende mit Behinderungen aus der gesamten Palette der anerkannten Ausbildungsberufe wählen können, müssen Ausbildungsgänge, insbesondere Curricula, flexibel auf sie zugeschnitten und ihnen die nötige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden“, stellt Aichele klar. In der Praxis würde aber zum Beispiel zu oft noch schematisch darauf gepocht, dass alle die gleichen formalen Anforderungen erfüllen. Dies könne Menschen wegen ihrer Behinderung ausschließen, so Aichele.

Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

Das Positionspapier „Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen verwirklichen. Der Arbeitsmarkt muss inklusiv und für alle zugänglich werden“ kann von der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte abgerufen werden.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 30.01.2018

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