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Der Deutsche Bundestag hat eine Förderung in Höhe von 100 Millionen Euro für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen beschlossen, um eine Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen zu schließen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe beantragt werden.
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen waren in den vergangenen Monaten hart von den Folgen der Pandemie betroffen. Auch rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, litten unter Schließungen und Umsatzausfällen. Viele dieser Unternehmen konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren. Der Deutsche Bundestag hat daher beschlossen, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit zu stellen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil sagt zu den Maßnahmen: „In der Corona-Krise dürfen wir insbesondere auch die Menschen nicht aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Behinderteneinrichtungen und Sozialunternehmen abhängt. Dort drohen Menschen durch die Krise doppelt ins Hintertreffen zu geraten. Mit der Gewährung von Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds zeigen wir Solidarität und schließen eine Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen. So erhalten auch diese Institutionen und die dort arbeitenden Menschen die erforderliche Unterstützung.“
Auch der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Christoph Beyer äußert sich: „Die Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen ist ureigene Aufgabe und Anliegen der Integrationsämter. Wir freuen uns daher, das Programm mit unserem Know-how und unserer Erfahrung umsetzen zu können.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 22.12.2020