Inklusion

Deutscher Verein: Teilhabe in allen Lebensbereichen umsetzen

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde viel auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen – am Ziel ist man aber noch nicht, so der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge.

05.12.2019

„Voraussetzung für eine wirkungsvolle und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ist auch, dass alle Menschen gleiche Chancen zur Beteiligung haben“, sagte Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Damit wir dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft weiter näher kommen, gibt es noch viel zu tun – so im Bereich Bildung und bei der Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch im Bereich der Barrierefreiheit. Das schließt insbesondere auch die Verpflichtung privater Akteure zur Barrierefreiheit ein. Nur so kann ein barrierefreies Lebensumfeld entstehen, das alle Menschen selbstbestimmt gemeinsam nutzen und gestalten können.“

Die mit dem Bundesteilhabegesetz angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht sieht Löher als große Herausforderung für die beteiligten Akteure. Notwendige Unterstützungsleistungen müssen personenzentriert erbracht werden und sich ausschließlich am individuellen Bedarf orientieren. „Der Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz ist eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Beteiligten. Die mit der Umstellung einhergehenden Veränderungen des bisherigen Systems sind in ihren Auswirkungen noch nicht abschließend absehbar. Das Ziel, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in den Regelsystemen umzusetzen, bleibt dennoch richtig!“, so Michael Löher weiter.

Über den Deutschen Verein

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 03.12.2019

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