Inklusion

Deutscher Verein: Bundesleistungsgesetz braucht Bundesteilhabegeld

Gesetzliche Strukturen müssen auf Inklusion, Partizipation und Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden, fordert der Deutsche Verein.

02.12.2013

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung, das wichtige Vorhaben der Koalition, ein Bundesleistungsgesetz außerhalb des Fürsorgesystems zu erarbeiten, zügig umzusetzen. Ein wichtiges Element im Gesamtkonzept eines zukünftigen Bundesleistungsgesetzes müsse das Bundesteilhabegeld sein. Es reiche nicht aus, wenn die zukünftige Koalition lediglich das Teilhabegeld prüfe und nicht im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe umsetze.

„Eine Reform der Eingliederungshilfe, die den Bund stabil, maßvoll und dynamisch an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt, wird nur mit dem Bundesteilhabegeld erreicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dieser vorgelagerte Behinderungsausgleich in Form einer monatlichen Pauschalleistung fördert die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung und verbindet dies mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Daher sei das Bundesteilhabegeld als Teil der zu priorisierenden Maßnahmen des Bundes im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe aufzunehmen.

Darüber hinaus ist auch mit der Reform der Eingliederungshilfe im gegliederten Sozialsystem Deutschlands eine trägerübergreifende Kooperation und Koordination erforderlich. Für eine strukturelle Änderung inklusionshemmender Barrieren ist wichtig, dass der Teilhabebedarf personenzentriert, partizipativ und trägerübergreifend ermittelt und festgestellt wird. So kann der Bedarf in Leistungen der verschiedenen Leistungsträger anhand eines Hilfeplans umgesetzt werden. Beispielsweise ist es wesentlich, bei der Komplexleistung Frühförderung einheitliche Mindestinhalte und die Zuordnung der Leistungsinhalte zu den jeweiligen Trägern bundesgesetzlich für alle Rehabilitationsträger einheitlich zu regeln. Dies wird nur mit einer Weiterentwicklung des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) gelingen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 3. Dezember als internationalen Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Auch der Deutsche Verein erinnert so an die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung.

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Quelle: Deutscher Verein e.V. vom 02.12.2013

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