Inklusion

Bundestag diskutiert das Bundesteilhabegesetz

Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) war erneut Thema im Bundestag. Zum einen fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, das von ihr geplante BTHG grundlegend zu überarbeiten. Zum anderen verweist die Fraktion Die Linke darauf, dass das geplante Gesetz nicht den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entspreche.

29.09.2016

Grüne verlangen volle Teilhabe

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, das von ihr geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend zu überarbeiten. In einem <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window zum antrag der fraktion die grünen als>Antrag "Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen" (18/9672; PDF, 958 KB) schreiben die Grünen, das BTHG in seiner jetzigen Form werde dem Anspruch nicht gerecht, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten.

Die Abgeordneten verlangen eine Reihe von Änderungen an dem Gesetz. So soll unter anderem die Eingliederungshilfe unabhängig davon gewährt werden, in wie vielen Lebensbereichen die betreffende Person eingeschränkt ist. Auch Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Asylsuchende mit Behinderungen sollen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, fordern die Grünen. Ferner sollen die bisher im Gesetzentwurf enthaltenen Unterschiede zwischen als ambulant und stationär geltenden Leistungen abgeschafft werden. Leistungserbringer müssten Vergütungen erhalten, die der Qualität ihrer Leistungen entsprechen. Das BTHG dürfe keine Vorgaben enthalten, die Leistungserbringer in eine Preisspirale nach unten zwinge, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen Leistungen zur Teilhabe nach dem Willen der Grünen unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Leistungsberechtigten gewährt werden.

Keine Nachteile für Behinderte

Die Zielsetzungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window zur antwort der bundesregierung als>"Auswirkungen des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz" (18/9618; PDF, 444 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese hatte auf Verbände, Vereine und Organisationen verwiesen, die das geplante BTHG teilweise scharf kritisieren. Die Bundesregierung gibt an, dass diese Kritik bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfes berücksichtigt worden sei und dass daraus deshalb kein Handlungsbedarf mehr erwachse.

Der Gesetzentwurf habe das Ziel, "die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern". Möglichen Leistungsverschlechterungen für bisher Leistungsberechtigte solle "insbesondere mit einer Evidenzbeobachtung, Besitzstandsregelung und einer Umsetzungsbegleitung" begegnet werden.

Das BTHG sehe einige Übergangsregelungen vor, die laut Bundesregierung "im Einzelfall auch als Bestandschutz wirken könnten". So sollen beispielsweise "Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und deren ambulante Betreuung am 26. Juni 1996 sichergestellt war" weiterhin ambulante Leistungen erhalten. Ferner solle unter anderem gewährleistet werden, dass es "keine Veränderung bei der Höhe der anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung gibt". Auch wirken sich die Rechtsänderungen nach Angaben der Bundesregierung nicht auf die bestehenden Wohnverhältnisse aus.

Eine Neuerung, die das Gesetz hervorbringe, sei, dass "Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Individualität differenziert betrachtet" werden, um die Leistungsberechtigung für Eingliederungshilfe zu beurteilen. Trotzdem solle der leistungsberechtigte Personenkreis unverändert bleiben, wenn nicht sogar ausgeweitet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 552 vom 28.09.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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