Inklusion
Bundesregierung will Inklusion in der Bildung fördern
In der Bildung ist seit über drei Jahren das Leitbild der Inklusion an die Stelle des Leitbildes der Integration getreten. Das wurde durch die Unterzeichnung und Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) am 26. März 2009 festgelegt. Dies bedeutet, dass die Schulen und Hochschulen Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, integrieren und vor allem gleichstellen müssen.
23.08.2012
In der <link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>Antwort der Bundesregierung (17/10376) auf die <link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen „Inklusion in der Bildung“ (17/10258) macht die Bundesregierung deutlich, dass sie bei den Programmen, bei denen sie beteiligt ist, der Gedanke der Inklusion verstärkt zum Tragen kommen soll. Auf diese Weise will sie die Selbstverpflichtung aus dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention realisieren. Dazu soll unter anderem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Leitfaden entwickelt werden.
Auf die Frage, wann nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung der BRK im Bildungsbereich erreicht sein wird, antwortet die Bundesregierung, dass die Umsetzung in allen Bildungsbereichen eine große Herausforderung darstelle, der sich alle relevanten Akteure in ihrem Zuständigkeitsbereich stellen müssten. Diese Herausforderung könne aber nur schrittweise unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituationen und Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bildungsbereichen umgesetzt werden. Einen konkreten Zeitpunkt nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf den 35–Punkte-Fragekatalog der Grünen nicht.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 368 vom 22.08.2012
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