SGB VIII

BKJ fordert gemeinsam mit breitem Bündnis inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien und müssen auf Basis einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage vom Staat unterstützt und gefördert werden. Das fordert die BKJ gemeinsam mit einem breiten Bündnis. In einem gemeinsamen Appell haben sich am 27. August 2019 hunderte Organisationen und Einzelpersonen an die Bundesregierung gewandt, um gegen die massive Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im derzeitigen Sozialleistungssystem zu protestieren.

28.08.2019

Das derzeitige Sozialrecht diskriminiert über eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung. Sie und ihre Familien sind nicht, wie alle anderen Kinder, Jugendlichen und Eltern, in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden stattdessen durch die Eingliederungshilfe unterstützt, ohne dass jedoch der familiäre Kontext und Belastungen der Familienmitglieder in gleicher Weise berücksichtigt werden.

„Dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in unterschiedlichen Sozialleistungssystemen geregelt sind, ist nicht nachvollziehbar und ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Eltern und ihre Kinder werden zu Leidtragenden eines schlecht geregelten und ungerechten Sozialleistungssystems. Familien erhalten durch diese Ungleichbehandlung oft keine, erst verspätet oder nur unzureichend Hilfe.“ (Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands)

„Eine ungleiche Behandlung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen muss zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention endlich aufhören. Das Engagement der Akteure der Kulturellen Bildung, die kulturelle Bildungspraxis inklusiv auszugestalten, braucht Rückenwind durch eine inklusive Reform des Kinder- und Jugendhilferechts.“ (Susanne Keuchel, Vorsitzende der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung)

„Junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung werden vom Recht nicht in erster Linie als Kinder oder Jugendliche betrachtet, die in ihrer Familie aufwachsen und deren Entwicklung von vielfältigen Faktoren und nicht nur von ihrer Behinderung beeinflusst wird. Das Recht ordnet sie vielmehr wie kleine Erwachsene in das System der Eingliederungshilfe ein. Damit erhalten diese jungen Menschen und ihre Familien nicht die Förderung, die sie brauchen, was zu Benachteiligungen führt.“ (Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ)

Aktuelle Zahlen belegen eine Abnahme von gewährten Leistungen bei zunehmendem Alter für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung und ihren Familien. Während bis zum Eintritt in die Schule über heilpädagogische Leistungen in Kindertagesstätten (2017 an 175.690 Kinder) und vor allem in Frühförder- und Beratungsstellen (jährlich etwa 120.000 Kinder) die Familien noch relativ gut unterstützt werden, belegen die Zahlen zur Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe, dass ab dem Schulalter fast nur noch ambulante Leistungen mit Schulbezug gewährt werden. Im Jahr 2017 wurden in ambulanter Form solche Leistungen an 38.825 Kinder und Jugendliche erbracht, an 35.310 Minderjährige in Internaten.

Hohe finanzielle Belastungen für die Familien

Das liegt u. a. daran, dass in der Eingliederungshilfe das Einkommen und Vermögen der Eltern in hohem Maß für Kostenbeiträge herangezogen werden. Während in der Kinder- und Jugendhilfe die ambulanten Hilfen kostenfrei sind, müssten Eltern mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind alle ambulanten Hilfen, die nicht unmittelbar mit der schulischen Bildung zusammenhängen, selbst tragen. Das führt zu hohen finanziellen Aufwendungen für Eltern mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind. Obwohl diese Familien weiterhin stark belastest sind, weist die Eingliederungshilfestatistik nur Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben an gut 8.000 Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung aus.

„Pelle ist komplex behindert infolge eines Sauerstoffmangels bei der Geburt. Das hindert ihn nicht, sich als ‚normales‘ Kind wahrzunehmen, mit Eigenarten und von seinen Eltern genauso geliebt. Er hat die Überforderung seiner Eltern erlebt im Dschungel der Antragsstellungen, auf der Suche nach Informationen und überfordert im Alltag. Inklusion erlebt er wie viele Kinder mit einer ‚klassischen‘ Behinderung fast nur mit der Familie und etwas in der Schule. Angebote am Nachmittag, Hilfen zur unterstützten Kommunikation, Sport oder die schrittweise Emanzipation aus dem Elternhaus als Teenager – das müssen wir alles selbst organisieren oder es findet nicht statt. Angebote der Jugend- und Erziehungshilfe stehen ihm und uns nicht zur Verfügung.“ (Kerrin Stumpf, Mutter von Pelle)

In einem gemeinsamen Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“ (PDF, 672 KB) fordert ein breites Bündnisses aus zivilgesellschaftlichen Fachorganisationen und Landesministerien, den Ausschluss von jungen Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht zu beenden. Bund und Länder seien gefordert, die sogenannte „Inklusive Lösung“ umzusetzen. „Die organisatorischen Herausforderungen sind nicht banal und benötigen Aufmerksamkeit, sind aber gestaltbar.“, heißt es in dem Appell.

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V.

Redaktion: BKJ Redaktion

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