Inklusion
Behinderte Menschen fordern Mitsprache: Bundesteilhabegesetz mit Betroffenen beraten
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert eine umfassende Gesetzesreform für die Teilhabe behinderter Menschen.
05.05.2014
"Die jahrelange Diskussion über ein neues Bundesteilhabegesetz, das die bisherige Eingliederungshilfe ersetzen soll, muss bald zu Ergebnissen führen. Ziel muss es sein, eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten." Das erklärte der SoVD-Präsident und DBR-Sprecher, Adolf Bauer, am Freitag anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. Als "unverzichtbar" bezeichnete Bauer die Beteiligung der Behindertenverbände an der Reform. "Menschen mit Behinderungen sind aktiv einzubeziehen, wenn es darum geht, das Bundesteilhabegesetz zu entwickeln und umzusetzen. So will es die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland vor fünf Jahren ratifiziert hat", betonte Bauer.
Aus Sicht des DBR müssen die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention in deutsches Leistungsrecht überführt werden. Das Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände schlägt vor, das Neunte Sozialgesetzbuch entsprechend zu ergänzen. "Insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herauszulösen und im neuen Bundesteilhabegesetz zu verankern, ist unerlässlich. Denn bisher ist persönliche Assistenz oft nur dann möglich, wenn die Betroffenen auf ihr eigenes Einkommen und Vermögen verzichten. Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau zu verweisen, verletzt ihre Würde und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Solche Diskriminierungen sind nicht länger hinnehmbar ", mahnte Bauer.
<link http: www.deutscherbehindertenrat.de mime _blank external-link-new-window external link in new>Das DBR-Positionspapier
Quelle: Deutscher Behindertenrat (DBR) vom 02.05.2014
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