Inklusion

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Miteinander noch immer kein Normalfall

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Vieles wurde seitdem auf den Weg gebracht, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Doch auch 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft, schlussfolgert das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem aktuellen Bericht.

22.03.2019

Auch im Jahr 2019 ist Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt der am 19.03.2019 vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlichte Bericht, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in neun Bereichen, etwa Bildung, Wohnen, Arbeiten oder Mobilität, in den Blick nimmt.

„Dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, selbst über ihr Leben zu bestimmen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ist in den letzten zehn Jahren zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt“, sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zahlreiche Menschen aus Politik und Verwaltung, aus Verbänden und verschiedenen Professionen hätten sich engagiert an die Umsetzung der UN-Konvention gemacht.

Inklusion ist praktisch möglich

„Es ist in den letzten zehn Jahren allerdings nicht gelungen, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Normalfall und Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen überflüssig zu machen“, so Aichele weiter. Dennoch zeigten gute Beispiele, dass es bisweilen beträchtliche Fortschritte gebe und dass Inklusion praktisch möglich sei.

„Zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist es, die strukturell angelegte Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen abzubauen. Erst wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig von Art und Schwere einer Beeinträchtigung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben kann, ist Inklusion erreicht“, so Aichele weiter. Inklusion komme nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen zugute, sie sei Ausdruck der Wertschätzung menschlicher Vielfalt.

Knapp zehn Prozent der Bevölkerung ist schwerbehindert

Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 9,4 Prozent der Bevölkerung, also 7,8 Millionen Menschen, amtlich als schwerbehindert anerkannt. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen nach der UN-Konvention auch Personen mit langfristigen chronischen Erkrankungen, psychosozialen oder anderen Beeinträchtigungen, deren Teilhabechancen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren reduziert sind. Legt man diesen Behinderungsbegriff zugrunde, erhöht sich der Anteil an Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung nach Angaben des ersten Teilhabeberichts der Bundesregierung auf bis zu 25 Prozent.

Hintergrund

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht mit ihrem Bericht eine Zwischenbilanz der ersten Umsetzungsdekade der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. In neun Kapiteln wurde der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Der Bericht benennt darüber hinaus auch die Desiderate, arbeitet aktuelle Aufgaben heraus und stellt Elemente des Umsetzungsprogramms der kommenden Dekade zusammen. Die Kapitel schließen mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.

Der vollständige Bericht „Wer Inklusion will, sucht Wege – Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“ (PDF 2,6 MB) steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 19.03.2019

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