Gesundheit
Verbraucherschutz BaWü: Chromat in Kinderschuhen aus Leder erneut gesundheitliches Problem
Nach mehreren Jahren, in denen Chromat in Lederwaren kaum ein Thema gewesen war, hätte das amtliche Labor in Freiburg in letzter Zeit wieder verstärkt diesen Rückstand einer unsachgemäßen Ledergerbung festgestellt.
28.04.2014
„Die Wirtschaft ist dafür verantwortlich, dass Lederwaren wie beispielsweise Schuhe, sicher sind und alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. In letzter Zeit mussten unsere Überwachungsbehörden leider einige Kinder- und Babyschuhe mit überhöhten Gehalten an allergieauslösendem Chromat beanstanden und vom Markt nehmen. Ich erwarte von der Branche, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt und durch wirkungsvolle Eigenkontrollen dafür Sorge trägt, nur noch einwandfreie Lederwaren zu verkaufen. Die amtliche Überwachung wird den Druck weiter aufrecht erhalten und verstärkt Produkte auf Chromat untersuchen, bis eine deutliche Verbesserung der Situation erkennbar wird“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde. Da Verbraucherinnen und Verbraucher Chromat weder am Aussehen noch am Geruch erkennen könnten und auch Herkunft und Preis der Produkte keine Unterscheidungskriterien seien, könnten sie beim Einkauf keine bewusste Entscheidung treffen.
Nach mehreren Jahren, in denen Chromat in Lederwaren kaum ein Thema gewesen war, hätte das amtliche Labor in Freiburg in letzter Zeit wieder verstärkt diesen Rückstand einer unsachgemäßen Ledergerbung festgestellt. „Von insgesamt 23 Paar untersuchten Kinder- und Babyschuhen wurden 6 Paar wegen der Überschreitung des Chromat-Grenzwertes beanstandet. Lediglich die Hälfte der Produkte war frei von Chromat. Auch aus anderen Bundesländern liegen entsprechende Beanstandungen vor. Nachweisbare Mengen an Chromat auf Lederwaren deuteten darauf hin, dass die Produkte nicht nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt worden seien. Aus Vorsorgegründen sei eine Minimierung der Chromat-Rückstände zwingend erforderlich. „Die Untersuchungsergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass es möglich ist, kontinuierlich einwandfreie Ware herzustellen – an diesem Anspruch müssen sich die Hersteller auch heute messen lassen. Das Mindeste ist, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten“, so Bonde abschließend.
Die von Baden-Württemberg und den anderen Ländern bzw. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beanstandeten Verbraucherprodukte finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 27.04.2014
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