Gesundheit

Verbände beantragen beim Familienausschuss eine Sachverständigenkommission „Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern“

Institutionen und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsförderung, der Angehörigen psychisch Kranker und der Wissenschaft reichten beim Familienausschuss und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages einen gemeinsamen Antrag auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission ein.

17.01.2014

Stellvertretend für Institutionen und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsförderung und der Angehörigen psychisch Kranker, für Berufsverbände und für die Wissenschaft reichten am 16. Januar 2014 15 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (darunter der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe) beim Familienausschuss und Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages einen gemeinsamen Antrag auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission „Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern“ ein.

Die Sachverständigenkommission soll die Versorgungssituation von Kindern und Familien mit psychisch kranken Eltern in Deutschland bewerten und den bundesrechtlichen Handlungsbedarf analysieren.

In Deutschland leben etwa 13 Millionen Kinder und Jugendliche. Nach den epidemiologischen Daten aus dem Bundesgesundheitssurvey zur Häufigkeit von psychischen Störungen bei Erwachsenen erleben im Verlaufe eines Jahres etwa drei Millionen Kinder einen Elternteil mit einer psychischen Störung. Fast jedes vierte Kind hat also einen vorübergehenden, wiederholten oder dauerhaften psychisch erkrankten Elternteil. Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Erkrankungsrisiko bei Kindern psychisch erkrankter Eltern im Vergleich zu Kindern mit psychisch gesunden Eltern um das Drei- bis Vierfache erhöht ist.

Familien mit psychisch kranken Eltern erhalten Hilfen aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und im Einzelfall können dies bis zu fünf und mehr Leistungsgesetze sein. Die sich daraus ergebenden Schnittstellenprobleme und die Vorschläge zu ihrer Überwindung sind in vielfachen Praxisberichten beschrieben worden. Zurzeit ist die planvolle und abgestimmte Hilfe für Kinder und ihre psychisch kranken Eltern ausschließlich von der individuellen Kooperationsbereitschaft einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SGB II, III, IV, V, VIII, IV und XII abhängig. Nach Aussagen des 13. Kinder- und Jugendberichts mangelt es nicht nur an planvollen rechtlichen Kooperationsgeboten und der Abstimmung aller Leistungen und Hilfen der verschiedenen Gesetzbücher, sondern auch an kontinuierlichen und passgenauen Angeboten für Kinder chronisch sucht- und psychisch kranker Eltern.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller betonen in ihrem Schreiben die Handlungsnotwendigkeit für:

  • rechtlich verbindliche Konkretisierungen von Kooperationsangeboten (insbesondere zwischen SGB V, SGB VIII und SGB XII),
  • die Optimierung von Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern,
  • die rechtliche Klarstellung der Vergütungen für die Netzwerkarbeit,
  • bundesrechtliche Regelungen zur Mischfinanzierung von komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch kranken Eltern.
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