Gesundheit

Psychotherapeutenausbildung benötigt die Kompetenzen der Sozialen Arbeit und der (Heil-)Pädagogik

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. kritisiert die aktuellen Pläne der Bundesregierung, auf die Erfahrungen der akdademischen Sozialberufe bei der Ausbildung von Psychotherapeuten zu verzichten. Insbesondere bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten müssten pädagogische, sozialpädagogische sowie auch heilpädagogische Erkenntnisse in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

15.11.2019

Erfahrungen der akademischen Sozialberufe für Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Ausbildung nutzen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht den fast ausschließlich medizinischen und psychologischen Fokus des Ende September im Bundestag verabschiedeten Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetzes skeptisch. „Die psychotherapeutische Ausbildung zu sichern und zu verbessern ist richtig und wichtig. Leider wird weitgehend auf die Erfahrungen der akademischen Sozialberufe verzichtet, die nun nicht mehr als Zugangsvorausbildung anerkannt werden und bei der Formulierung des Ausbildungszieles fehlt eine Bezugnahme auf sozialarbeitswissenschaftliche bzw. sozialpädagogische Erkenntnisse“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat am 8. November 2019.

Pädagogische Erkenntnisse bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berücksichtigen

Nach Meinung des Deutschen Vereins sollte es bei einer integrierten hochschulischen Direktausbildung Quereinstiege geben, die Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelor- und Masterabschluss der Sozialen Arbeit inklusive Heilpädagogik sowie der Pädagogik den Zugang zur ersten psychotherapeutischen Prüfung bzw. zum Masterstudium offenhalten. Zudem müssten allgemeine pädagogische, sozialpädagogische sowie auch heilpädagogische Erkenntnisse bei der Ausbildung speziell bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Im Übrigen lasse sich die im Gesetz ausgesprochene Beschränkung auf Universitäten als Ausbildungsort für ein psychotherapeutisches Direktstudium sachlich im "Bologna-System" nicht begründen.

Weitere Informationen

Die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG) vom 25. Juli 2017 (PDF, 90 KB) steht beim Deutschen Verein zur Verfügung

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprozess und zur Reform der Psychotherapeutenausbildung stellt außerdem das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 07.11.2019

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