Gesundheit

Ohne Alkohol und Tabak durch die Schwangerschaft – neues Online-Beratungsprogramm

12 Prozent der schwangeren Frauen rauchen und etwas mehr als 25 Prozent trinken zumindest gelegentlich Alkohol. Das neue Online-Beratungsprogramm IRIS unterstützt Schwangere beim Alkohol- und Tabakverzicht individuell und persönlich. Es begleitet werdende Mütter von der Vorbereitung des Konsumverzichts durch alle Phasen des Ausstiegs und bietet Unterstützung durch eine Therapeutin.

12.03.2018

Das Universitätsklinikum Tübingen hat in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein neues kostenloses Online-Beratungsprogramm für werdende Mütter entwickelt. Damit können Schwangere, denen der Verzicht auf Alkohol und Tabak schwer fällt, persönlich unterstützt werden, während ihrer Schwangerschaft alkohol- und rauchfrei zu bleiben. Nach einer Modellphase geht das Online-Programm jetzt neu an den Start. Die IRIS-Online-Beratung begleitet Schwangere individuell von der Vorbereitung des Konsumverzichts durch alle Phasen des Ausstiegs. Die teilnehmenden Frauen durchlaufen die klassischen Schritte einer Beratung, können diese aber online und in ihrem persönlichen Tempo gestalten.

Tabak- und Alkoholkonsum von Schwangeren

Immer noch rauchen 12 Prozent der schwangeren Frauen und etwas mehr als 25 Prozent trinken zumindest gelegentlich Alkohol, obwohl die negativen Folgen von Tabak- und Alkoholkonsum wissenschaftlich vielfach belegt sind. Tabakkonsum während der Schwangerschaft schränkt die Versorgung des Embryos mit Sauerstoff und Nährstoffen ein - das kann in der Folge zu Früh- und Fehlgeburten führen. Alkohol als Zellgift behindert die geistige und körperliche Entwicklung des Embryos im Mutterleib. Die Folge können irreversible Schädigungen bis hin zum Vollbild des FASD-Syndroms (der Fetalen Alkohol-Spektrum-Störung) sein. Betroffene Kinder sind häufig ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.

Alkohol und Tabak in der Schwangerschaft müssen ‚No-Go‘ werden

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt: „Alkohol und Tabak in der Schwangerschaft müssen endlich ein selbstverständliches ‚No-Go‘ werden! Jede Schwangere gefährdet sich und ihr Ungeborenes massiv: Die Kinder können durch den Alkoholkonsum ihrer Mütter schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen erleiden und später extreme Probleme bekommen, ihren Alltag zu bewältigen. Beim Tabakkonsum sind Wachstumsminderung, Fehlbildungen oder spätere Verhaltensauffälligkeiten mögliche Folgen. Wir müssen diese Kinder schützen und die Schwangeren weiter aufklären! Daher ist es wichtig und richtig, dass wir mit den Frauen durch Hilfsangebote wie IRIS direkt in den Dialog treten und sie somit auf dem Weg in die Abstinenz unterstützen.“

Personalisiertes Präventionsprogramm

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Das Programm IRIS ergänzt in hervorragender Weise die Präventionsangebote der BZgA für Schwangere im Bereich der Suchtprävention. Wir wollen Frauen darüber informieren, dass Alkohol- und Tabakkonsum in der Schwangerschaft zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen beim Ungeborenen führen kann. Gleichzeitig ist es uns ein wichtiges Anliegen, Frauen bei der Konsumreduzierung zu unterstützen. Ein persönliches, individualisiertes Online-Programm wie IRIS eignet sich dafür besonders gut.“

Flexibel auf individuelle Sorgen und Wünsche eingehen

Projektleiter Prof. Dr. Anil Batra, Leiter der Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung am Universitätsklinikum Tübingen, ergänzt: „Schwangere erhalten bei IRIS die persönliche Unterstützung einer speziell qualifizierten Therapeutin per E-Mail. IRIS kann sich damit flexibel auf die individuellen Sorgen und Wünsche von Schwangeren einstellen und ihnen helfen, alkohol- und tabakfrei durch die Schwangerschaft zu gehen.“

Weitere Informationen zum Beratungsprogramm finden sich auf der Online-Plattform IRIS und auf der Facebook-Seite des Angebots.

Quelle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 12.03.2018

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