Gesundheit

Neue Begutachtungs-Richtlinie für mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen.

16.02.2012

„Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, sollten jetzt Mütter oder Väter auf jeden Fall einen Antrag auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur stellen“, betonte AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker angesichts der nun wasserdichten gesetzlichen Regelungen für die Kur-Bewilligungsverfahren. „Diese Kurmaßnahmen sind eine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenversicherung und sie bieten erschöpften Müttern oder Vätern und ihren Kindern eine hervorragende Möglichkeit, ihre Gesundheit zu stärken“, betont Döcker.

Sollten nun trotz der veränderten Richtlinien dennoch einzelne Krankenkassen ungerechtfertigte Ablehnungsgründe anführen, könnten Eltern die kostenlose Unterstützung nutzen, die ihnen die mehr als 230 Beratungsstellen der AWO im Verbund des Müttergenesungswerkes bieten. Die Erfahrung zeige, dass Anträge, die mit Unterstützung einer Beratungsstelle eingereicht werden, wesentlich häufiger zum Erfolg führten.

Die AWO unterstützt Mütter und Väter auch nach Abschluss ihrer Kur. Ein wichtiger Bestandteil der stationären Maßnahmen in den entsprechenden Kliniken der AWO ist das verbandsspezifische Nachsorgeprogramm, das eine Brücke zwischen Kur und Alltagsleben darstellt. Es unterstützt die Teilnehmer bei der aktiven Umsetzung der in der Kur gesetzten Ziele, durch weitere Unterstützung im Alltag am Wohnort.

Quellen: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband / GKV-Spitzenverband

Back to Top