Gesundheit

Mutter- und Vater-Kind-Kuren: Müller-Klepper fordert Umsetzung der neuen Begutachtungs-Richtlinie

Wiesbaden. In Hessen sollen wieder mehr betroffene Familien eine Mutter-/Vater-Kind-Kur in Anspruch nehmen können. Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, forderte heute in Wiesbaden eine konsequente Anwendung der neuen Richtlinie zur Begutachtung der gestellten Anträge durch die hessischen Krankenkassen.

08.02.2012

„Die Überarbeitung der Richtlinie durch den Kassen-Spitzenverband war ein richtiger, aber auch überfälliger Schritt. Dies muss nun in der Praxis mit Leben erfüllt werden, damit der Einbruch bei den Bewilligungen gestoppt wird und es schnell zu einer spürbaren Trendwende kommt“, erklärte die Staatssekretärin.

In Hessen sei in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu verzeichnen gewesen. Die Landesregierung habe diese Entwicklung nicht nur kritisiert, sondern sich auf Bundesebene mit einem Antrag auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz sowie im Bundesgesundheits- und im Bundesfamilienministerium hartnäckig für Verbesserungen eingesetzt. Es sei erfreulich und mit auf dieses hessische Engagement zurückzuführen, dass nun endlich durch die überarbeitete Richtlinie zum einen die Begutachtungsgrundlagen verbessert würden und zum anderen eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt werden solle.

Obwohl medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter im Sozialgesetzbuch V Pflichtleistungen sind, haben die hessischen Krankenkassen 2010 nach einer statistischen Auswertung des Müttergenesungswerks von bundesweit 40.000 Anträgen (davon 3.500 hessische Anträge) überdurchschnittlich viele Anträge auf Mutter-Kind-Kuren abgelehnt. Während der bundesdeutsche Schnitt bei 34 Prozent lag, wurden in Hessen 46 Prozent der Erstanträge negativ beschieden. 53 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich – dies entspricht dem Bundesdurchschnitt. „Auch der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Entscheidungen der Krankenkassen überwiegend nicht transparent und nachvollziehbar sind“, so die Staatssekretärin. Es sei zu hoffen, dass diese Defizite mit der neuen Regelung behoben würden. Man werde die Umsetzung und deren Auswirkungen sorgfältig beobachten.

„Eltern, die an den Leistungen interessiert sind, dürfen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, betonte Petra Müller-Klepper. Wenn sich eine körperliche oder seelische Überlastung manifestiere, bestehe Anspruch auf eine Maßnahme. 20 Prozent der Mütter hätten aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einen entsprechenden Anspruch, aber nur 5 Prozent stellten einen Antrag – so eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Petra Müller-Klepper: „Die Angebote des Müttergenesungswerks umfassen medizinische, physiotherapeutische Behandlungen und psychosoziale Therapien sowie pädagogische Dienste. Sie heilen und zeigen Wege zu einer besseren Bewältigung des Alltags auf. Dies hilft Müttern, Vätern und Kindern, stärkt die Familien und beugt einem Fortschreiten der Krankheit vor.“

Gerade Mütter seien vielfältigen Anforderungen in Familie und Beruf ausgesetzt. Der Alltag sei oft durch hohen Organisationsaufwand und 24-Stunden-Verfügbarkeit bestimmt. „Viele Frauen sind überlastet, manche werden dadurch krank“, so die Staatssekretärin. Auffallend sei, dass die Mütter, die Hilfe suchten, in der Regel mehrere Erkrankungen hätten. Oft seien neben tiefen Erschöpfungszuständen Erkrankungen des Bewegungsapparats zu verzeichnen. Einen hohen Anteil stellten mit 70 Prozent auch psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen und Essstörungen. Hinzu kämen Allergien, Herzkreislaufprobleme und gynäkologische Erkrankungen.

Quelle: Hessisches Sozialministerium

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