Gesundheit

Mecklenburg-Vorpommern: J1-Vorsorgeuntersuchung wird im Gesetz verankert

Das Kabinett hat am Dienstag der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Verbandsanhörung. Künftig sollen alle Kinder ab 12 Jahren an die J1-Vorsorgeuntersuchung erinnert werden.

24.10.2013

"Wir haben mit Modellprojekten zur J1-Vorsorgeuntersuchung sehr gute Erfahrungen gemacht und die Teilnahmeraten deutlich verbessert", so Gesundheitsministerin Manuela Schwesig. "Diesen Erfolg wollen wir auf das ganze Land ausdehnen."

Die J1 ist eine freiwillige, kostenlose Vorsorgeuntersuchung, bei der unter anderem der Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie der Impfstatus überprüft werden. Mädchen können sich beispielsweise gegen die Humanen Papillomviren (HPV) impfen lassen. Mit der HPV-Impfung sind junge Frauen zu mehr als 70 Prozent gegen Gebärmutterhalskrebs geschützt. Ein HPV-Impfstoff schützt darüber hinaus vor Genitalwarzen. Außerdem können die Jugendlichen mit der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens Themen und Probleme besprechen, die ihnen mit Blick auf die körperliche und seelische Gesundheit auf den Nägeln brennen.

"Die Jugendlichen können mit dem Arzt oder der Ärztin Schweigepflicht gegenüber den Eltern vereinbaren. Das ist wichtig, weil es vielleicht Themen gibt, zum Beispiel Pubertät und Verhütung, über die sie nicht mit den eigenen Eltern sprechen möchten", so Schwesig.

Der Informations-Flyer, der an alle Jugendlichen ab zwölf Jahren von der Servicestelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales verschickt wird, steht zum Download zur Verfügung unter: Infoblatt J1 (PDF 1,24 MB)

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 22.10.2013

Redaktion: Astrid Bache

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