Gesundheit

Landkreise müssen Schuluntersuchungen sicherstellen

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen 89 Prozent aller Kinder im Alter von fünf Jahren an ärztlichen U9-Untersuchungen teil. Diese Quote ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dazu hat auch das im Jahr 2008 eingeführte Erinnerungssystem beigetragen.

08.11.2013

Die Kinder im Alter von fünf Jahren werden regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht. "Ich habe die dringende Bitte an die Landkreise und kreisfreien Städte, an die erfolgreiche U9-Untersuchung anzuknüpfen und alles zu tun, dass in den Schuluntersuchungen der Viert- und Achtklässler eine ähnlich hohe Quote erreicht werden kann", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig. Schwesig weiter: "Das dieses möglich ist zeigt vorbildlich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in dem alle Viertklässler untersucht wurden. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede im Land, die überwunden werden müssen." Die Landesregierung beabsichtigt, das erfolgreiche Erinnerungssystem für die J1-Untersuchung bei 12- bis 14-Jährigen aus der jetzt laufenden Pilotphase zu lösen und gesetzlich zu verankern. Das soll die Schuluntersuchungen ergänzen und unterstützen. Die schulärztlichen Untersuchungen liegen in der Verantwortung der Gesundheitsämter von Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie sollen sowohl in der vierten als auch in der achten Klasse stattfinden.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 08.11.2013

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