Gesundheit

Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland vorgestellt

Ob Lotterien, Sportwetten, Casinospiele, Geldspielautomaten oder Glücksspielangebote im Internet: der Glücksspielmarkt boomt. Und mit ihm ist auch die Glücksspielsucht auf dem Vormarsch. Die neu geschaffene Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland soll diesen Gefahren entgegenwirken und den Glücksspielsüchtigen selbst Hilfe und Unterstützung zugänglich zu machen.

09.12.2009

Jetzt stellten der Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. und das Diakonische Werk an der Saar gGmbH als Träger die Arbeitsschwerpunkte der Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland der Äffentlichkeit vor: „Ziel der Landesfachstelle ist es insbesondere, die Öffentlichkeit über die Gefahren der Glücksspielsucht zu informieren, Angebote und Maßnahmen zur Bekämpfung der Glücksspielsucht zu initiieren und zu koordinieren sowie Jugendliche vor den Gefahren von Glücksspielen zu schützen", fassten Caritasdirektor Johannes Simon und Wolfgang Biehl, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes an der Saar, die Kernaufgaben der Landesfachstelle zusammen. Staatssekretär Martin Karren vom Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport sowie Britta Blau vom Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz machten für die Landesregierung den hohen Stellenwert deutlich, den die Arbeit der Landesfachstelle für ihre Ministerien einnimmt.

Glücksspielsucht (oder pathologisches Glücksspielen) gehört mit zu den ältesten Süchten. Seit 1992 ist sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheit anerkannt. Schätzungen zufolge gibt es zwischen 1.200 und 3.600 Glücksspielsüchtige und bis zu 4.100 Personen mit problematischem Spielverhalten im Saarland. Der größte Teil der Glücksspielsüchtigen kommt aus dem Bereich der gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen. Daher gehört diese Problematik seit geraumer Zeit zu den Themenschwerpunkten der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Anlässlich der 82. GMK (25. Juni 2009) wurde der Beschluss gefasst, das gewerbliche Spiel mit Gewinnmöglichkeiten mit den Zielen des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland zu vereinbaren. Die damit in Verbindung stehenden Gesetze und Verordnungen (Gewerbeordnung) sollen dahingehend geändert werden, dass das hohe Suchtpotential von Geräten unterbunden wird.

Ein weiteres großes Problem stellen die immer noch aktiven illegalen Sportwettenvermittler dar, deren Sportwettangebote ein gefährliches Suchtpotenzial enthalten, weil Einsätze das Risiko von Verlusten in hohen Vermögenswerten ermöglichen. Die Betroffenen verbringen einen Großteil ihrer Zeit mit Glücksspielen oder der Beschaffung von Geld zum Spielen. Besteht keine Möglichkeit zum Spielen, kommt es zu Unruhe und Reizbarkeit. Wichtige Aktivitäten in Beruf, Privatleben und Freizeit werden vernachlässigt oder ganz aufgegeben, um spielen zu können. Die Glücksspielsüchtigen werden in eine Schuldenspirale verwickelt, die langfristig nicht selten in die Kriminalität führt. Die Selbstmordrate ist höher als bei anderen Abhängigkeiten.

Aufgabe der Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland wird es künftig u. a. sein, Fachkräfte mit pädagogischen und beratenden Aufgaben für dieses Thema zu sensibilisieren und qualifizieren. In Zusammenarbeit mit den kommunalen Jugendämtern, den regionalen Präventionsfachstellen, der Landestelle für Suchtfragen und dem Suchtbeauftragten der Landesregierung soll der Bedarf an Präventionsmaßnahmen für Jugendliche erhoben und notwendige Hilfsangebote initiiert werden. Weitere Schwerpunkte sind die Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen für Glücksspielsüchtige in Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen in den Landkreisen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden und Glücksspiel¬¨anbietern für eine aktive Bekämpfung der Spielsucht. Die staatlichen Anbieter Saarland-Sporttoto GmbH und Saarland-Spielbank GmbH sollen bei der Ausgestaltung ihrer Sozialkonzepte zum Spieler- und Jugendschutz unterstützt werden. Darüber hinaus wird die Landesfachstelle Daten zum Glücksspielmarkt im Saarland auswerten und aktuelle Forschungsergebnisse sichten und verbreiten. Diese werden auch der Glückspielaufsicht und dem Landesinstitut für Präventives Handeln (Suchtbeauftragter der Landesregierung) für die Weiterentwicklung der Spielsuchtprävention zur Verfügung gestellt. Zudem führen die Länder in gemeinsamer Finanzierung eine epidemiologische Grundlagenstudie zum problematischen und pathologischen Glücksspiel durch.

Hintergrund für das Einrichten der Landesfachstelle ist das Saarländische Ausführungs¬¨gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und das Saarländische Spielbankgesetz. Darin hat sich das Saarland verpflichtet, einen Teil der Einnahmen aus Glücksspielen der staatlichen Veranstalter (Saarland-Sporttoto GmbH, Saarland-Spielbank GmbH, Nordwestdeutsche Klassenlotterie und Südwestdeutsche Klassenlotterie) für die Prävention von Glücksspielsucht einzusetzen.

Quelle: Diakonisches Werk an der Saar

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