Gesundheit
Kostenzuschuss bei ungewollter Kinderlosigkeit in NRW
In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Ein Kostenzuschuss hierfür ist nun auch in Nordrhein-Westfalen möglich. Das Land unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Bund.
18.09.2019
Mit Nordrhein-Westfalen ist nun auch das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnete am 18. September 2019 in Berlin die entsprechende Kooperationsvereinbarung. Damit beteiligen sich nun neun Bundesländer an den Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen.
Appell an Länder zum Beitrag zur Initiative
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ich freue mich sehr, dass wir künftig auch ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen bei den Behandlungskosten entlasten können. Paare, die für die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern. Sie sollen deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlungen alleine schultern. Jedes Paar, das Kinder will und auf natürlichem Wege keine bekommen kann, soll bei der Kinderwunschbehandlung vom Staat unterstützt werden. Ich wünsche mir, dass sich noch mehr Länder unserer Initiative anschließen, damit alle betroffenen Paare in Deutschland von den Kostenzuschüssen profitieren können.“
Kostenzuschuss für Kinderwunsch-Behandlung
Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss. Er umfasst bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.
Neben Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg an der Bundesinitiative. Die Bundesförderrichtlinie setzt derzeit eine Förderbeteiligung des Wohnsitz-Bundeslands des Kinderwunschpaares voraus, damit Bundes- und Landesmittel zur Auszahlung gelangen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen stehen bei der Bezirksregierung Münster zur Verfügung. Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden sich unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2019
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