Gesundheit

Kinder vor Rauch im Auto schützen

Seit Anfang dieses Monats gilt in England und Wales ein Rauchverbot in Autos, wenn Minderjährige mitfahren. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will Kinder auch in Deutschland besser vor den Gefahren des passiven Rauchens schützen. Eine aktuelle INSA-Umfrage zeigt, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht.

06.10.2015

Marlene Mortler: "Die weit überwiegende Mehrheit der Raucher in Deutschland verhält sich heute vorbildlich und schützt nichtrauchende Mitmenschen. Doch rauchen immer noch Einzelne im Beisein von Kindern. In der aktuellen Umfrage gaben dies 4 Prozent der Befragten an. Es ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer noch sehr viel höher ist. Insbesondere dann, wenn man weiß, dass in derselben Umfrage 11 Prozent angaben, nicht genügend über die Risiken informiert zu sein. So kann es nicht bleiben. Denn der Schutz von Kindern vor Tabakrauch ist gerade im Auto besonders wichtig. Im engen Innenraum sind die Schadstoffbelastungen um ein Vielfaches höher und Kinder dem gesundheitsschädigenden Qualm schutzlos ausgeliefert. Mein Appell an alle Raucherinnen und Raucher lautet daher einmal mehr: Verzichten Sie auf‘s Rauchen wenn Kinder anwesend sind oder sogar im Auto mitfahren!"

Das INSA-Institut hat Ende September in einer bundesweiten, repräsentativen Umfrage 2.187 Menschen nach ihrem Rauchverhalten im Auto befragt. 4 Prozent der Befragten räumten ein, auch dann im Auto zu rauchen, wenn Kinder mitfahren. 89 Prozent der Befragten zeigten sich ausreichend über die gesundheitlichen Risiken informiert.

Die Umfrage zeigt zudem, dass mit zunehmendem Alter die Akzeptanz des Rauchens im Beisein von Kindern sinkt. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Frauen unter Befragten waren besser über die Risiken informiert als Männer.

<link http: www.drogenbeauftragte.de fileadmin dateien-dba presse downloads insa_umfrage.pdf external-link-new-window den umfrageergebnissen als>>> Zu den Umfrageergebnissen und weiteren Informationen (PDF, 186 KB)

Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung vom 02.10.2015

Back to Top