Gesundheit

Grünes Licht für E-Health-Gesetz

Mit dem vom Bundesrat gebilligten E-Health-Gesetz wird die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen. Wenn Patienten dies wünschen, können ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte Notfalldaten hinterlegt werden.

18.12.2015

Das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 gebilligte E-Health-Gesetz führt elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung ein. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit sind auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen möglich.

Elektronische Patientenakte

Das Gesetz führt die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend ein. Damit werden die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen.

Speicherung von Notfalldaten

Ab 2018 werden die Notfalldaten eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, wenn der Patient das wünscht - damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Quelle: Bundesrat am 18.12.2015 

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