Gesundheit

GKinD fordert Klarstellung beim Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken

Die 23. Fachtagung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschland (GKinD) in Hannover stellt Sicherstellung der stationären und ambulanten fachärztlichen Versorgung an Kinderkliniken in den Mittelpunkt und fordert gesetzliche Klarstellungen.

07.06.2013

Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschland (GKinD) fordert anlässlich ihrer 23. Fachtagung Ende Mai in Hannover endlich eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung der stationären und ambulanten fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krankenhäuser und Kinderabteilungen. Konkrete Vorschläge der GKinD zu den Themen "Sicherstellungszuschlag" und "Pädiatrische Institutsambulanzen" waren u.a. Gegenstand der Diskussion mit Gesundheitspolitikern.

Eine auskömmliche Finanzierung der enormen Vorhaltekosten bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sei mit den aktuellen Fallpauschalen nicht zu realisieren. Die für solche Fälle vorgesehene Regelung im Krankenhausentgeltgesetz zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen sei viel zu unbestimmt und mache es den Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen unmöglich, mit den Kostenträgern dieses Thema überhaupt ernsthaft zu verhandeln. Aus diesem Grunde sei eine Konkretisierung der Regelung im Krankenhausentgeltgesetz überfällig. Der konkrete Vorschlag der GKinD dazu liege auf dem Tisch.

Die anwesenden Gesundheitspolitiker zeigten sich gerade im Hinblick auf eine notwendige flächendeckende Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche diskussionsbereit und konstruktiv.

Auch die Tatsache, dass in manchen Regionen aufgrund nicht nachvollziehbarer Entscheidungen der Zulassungsausschüsse die wohnortnahe ambulante spezialärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährdet werde, sei nicht länger hinnehmbar. Familien benötigen auch für die Gesundheitsversorgung ihrer Kinder Planungssicherheit.

Als Mittel gegen die Zulassungswillkür fordert die GKinD die Zulassung von Institutsambulanzen im Rahmen des Versorgungsauftrages der Kinderkliniken und Kinderabteilungen. Auch dazu liege der konkrete Vorschlag für eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch V auf dem Tisch.

Auch zu diesem Thema waren die Gesundheitspolitiker bereit, den Dialog fortzusetzen.

Quelle: Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) vom 05.06.2013

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