Gesundheit

Forderungskatalog zum Themenkomplex "Kinder und Gesundheit"

Alle Kinder haben "ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit". Mit diesem Kinderrecht hat sich die Kinderkommission in dieser Legislaturperiode erneut befasst und einen ausführlichen Forderungskatalog aufgestellt.

23.01.2015

Nach Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder "ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit".

Mit diesem Kinderrecht hat sich die Kinderkommission schwerpunktmäßig seit Beginn dieser Legislaturperiode befasst und sich in sechs Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde.

Die Stellungnahme der Kinderkommission kann unter folgendem Link abgerufen werden: <link http: www.bundestag.de bundestag ausschuesse18 a13 kiko artikel-empfehlungen>www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a13/kiko/artikel-empfehlungen/356248

Quelle: Deutscher Bundestag vom 23.01.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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