Gesundheit

EU-Kommission geht gegen Designerdrogen vor

Die Europäische Kommission will neue psychoaktive Substanzen zukünftig schneller vom Markt nehmen.

17.09.2013

Ihr heute (Dienstag) vorgelegter Vorschlag sieht vor, sogenannte Designerdrogen wie etwa "Crystal" mit lebensgefährlichen Risiken innerhalb von wenigen Monaten zu verbieten. Bisher dauert das Verfahren zwei Jahre. Davon unbeeinträchtigt soll jedoch die legale industrielle und kommerzielle Nutzung der Substanzen sein.

„Die neuen Suchtstoffe werden in Europa immer problematischer und gefährden vor allem junge Menschen. Bei einem Binnenmarkt ohne Grenzen benötigen wir gemeinsame europäische Vorschriften zur Bekämpfung dieses Problems. Heute schlagen wir rigorose EU-Vorschriften zu den neuen psychoaktiven Substanzen vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit, schädigende Substanzen für einen gewissen Zeitraum unmittelbar vom Markt nehmen zu können“, sagte Justizkommissarin Viviane Reding.

Neue synthetische Drogen überschwemmen derzeit die Europäische Union. Ihre Zahl hat sich von 2009 bis 2012 verdreifacht. Bislang wurde 2013 jede Woche mehr als eine neue Substanz gemeldet. Die Substanzen sind immer leichter über das Internet erhältlich. Mittlerweile werden 80 Prozent der neuen psychoaktiven Substanzen in mehr als einem EU-Mitgliedstaat gefunden.

Am stärksten von dem Problem betroffen sind junge Menschen. Die Eurobarometer-Umfrage "Youth attitudes on drugs" aus dem Jahr 2011 zeigt, dass durchschnittlich fünf Prozent der junger Europäer diese Suchtstoffe zumindest einmal in ihrem Leben konsumiert haben. Deutsche Jugendliche lagen dabei im Gegensatz zu ihren irischen, polnischen und  lettischen Gleichaltrigen im Mittelfeld.

Mehr Informationen dazu in der <link http: europa.eu rapid press-release_ip-13-837_de.htm _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung.

<link http: ec.europa.eu justice anti-drugs index_en.htm _blank external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen zu Drogenpolitik der EU

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 17.09.2013

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