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Medizinkohle ist kein wirksames Gegenmittel bei verschlucktem Frostschutzmittel. Darauf weist die Aktion Das Sichere Haus (DSH), Hamburg, hin. Die DSH widerruft damit einen Hinweis aus einer Pressemitteilung vom 24. November 2010 (das Fachkräfteportal hatte am 25.11.2010 berichtet).
"Das in Frostschutzmitteln enthaltene Ethylenglykol wird nur in geringem Maße an Kohle gebunden. Wer einer Person, die Frostschutzmittel getrunken hat, dennoch Medizinkohle gibt, verliert wertvolle Zeit, in der die Gesundheit des Patienten Schaden nehmen kann," sagt Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der DSH.
Die DSH bedauert diese Fehlinformation aus einer offenbar fehlerhaften Quelle.
Die weiteren Hinweise aus der Pressemitteilung zur Ersten Hilfe bei Vergiftungen mit Frostschutzmitteln sind gültig:
1. Anruf in einem Giftinformationszentrum. Dabei den
Frostschutzmittel-Behälter zur Hand haben, damit die Zusammensetzung
geklärt werden kann.
2. Bei Haut- und Augenkontakt: mit Wasser abwaschen oder ausspülen.
3. Bei Symptomen wie Erbrechen, auffälliger Müdigkeit oder Unruhe
sofort den Rettungsdienst rufen (112).
Quelle: PM DSH - Aktion Das Sichere Haus vom 26.11.2010