Gesundheit

Ein Gesundheits-Check vor Ausbildungsbeginn ist Pflicht

Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer weist daraug hin, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie zuvor von einem Arzt untersucht worden sind.

27.08.2012

"Für viele Jugendliche in Bayern beginnt im September mit der Berufsausbildung ein neuer Lebensabschnitt - viele neue Herausforderungen und spannende Erfahrungen liegen vor den Jugendlichen. Bei aller Euphorie muss man aber auch die eigene Gesundheit im Blick behalten, damit der Start in den Traumberuf nicht zum Alptraum wird. Ein Gesundheits-Check beim Arzt vor Ausbildungsbeginn ist daher Pflicht. Nur so kann festgestellt werden, ob ein Jugendlicher vor bestimmten beruflichen Belastungen geschützt werden muss. Berufseinsteiger und künftige Arbeitgeber sind so auf der sicheren Seite und können bei Bedarf individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen", so Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer.

Die kostenfreie Untersuchung schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen unter 18 Jahren vor. Jugendliche, ob als Auszubildende oder als Arbeitnehmer, dürfen erst dann beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt ihrer Wahl untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen bereits zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgehändigt.

Weitere Informationen zum Thema unter: <link http: www.stmas.bayern.de arbeitsschutz sozial kinder.htm>www.stmas.bayern.de

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 27.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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