Gesundheit
BVJK tritt für Kinderrecht auf Impfung ein
"Impfungen sind die beste primäre Präventionsmaßnahme im Gesundheitswesen und werden vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte umfassend propagiert", erklärte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ).
28.10.2009
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), erklärte heute anlässlich einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft Meningokokken in Berlin:
"Impfungen sparen als einzige primäre Präventionsmaßnahme auch nach Ansicht aller Gesundheitsökonomen langfristig Geld im Gesundheitswesen ein. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe garantieren ein hohe Sicherheit. Ein Kind hat ein Recht darauf, vor Erkrankungen geschützt zu werden, gegen die es einen wirksamen und nebenwirkungsarmen Impfstoff gibt. So ist es auch in der von den Vertragsstaaten anerkannten UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 in Artikel 24 festgelegt, denn hier heißt es, dass „ein Kind ein anerkanntes Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit hat." Kinder haben ein noch unreifes Immunsystem und sind von Infektionskrankheiten besonders betroffen, deshalb spricht man häufig fälschlicherweise auch von „Kinderkrankheiten“.
Leider gibt es bei uns immer wieder Skeptiker und Ideologen, die Eltern verunsichern und somit dazu beitragen, dass ein Teil unserer Kinder immer noch nicht optimal durch Impfungen vor vermeidbaren Infektionskrankheiten geschützt ist. Auch Teile der Presse tragen immer wieder zu dieser Verunsicherung bei.
Wir brauchen einen nationalen Impfplan, der von den politisch Verantwortlichen unterstützt und dessen Einhaltung entsprechend überprüft wird. Dazu gehört ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die Medizin und Wissenschaft eigentlich sehr schnell umsetzen könnten. Deutschland hat sich dazu bekannt, das WHO-Ziel der Masernelimination bis 2010 zu erreichen - doch bisher ist das nur ein politisches Lippenbekenntnis. Alle politischen Parteien haben in einer Befragung vor der Bundestagswahl noch einmal betont, dass sie eine Impfpflicht sogar dann ablehnen, wenn Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen gehen, die auch Säuglinge betreuen. Säuglinge können aber noch nicht wirksam durch eine Impfung vor Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geschützt werden. Die Politik nimmt somit bewusst in Kauf, dass diese Kinder, deren Eltern aus verschiedenen Gründen auf die Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung angewiesen sind, aufgrund der unzureichenden Immunisierung anderer Kinder eine möglicherweise tödlich verlaufende Infektion erleiden. Dies ist in unseren Augen nicht akzeptabel und wird dem Anspruch der Kinder auf Fürsorge durch den Staat nicht gerecht.
In gewissem Maße gilt dies auch für die von der STIKO für alle Kinder empfohlene Impfung gegen Meningokokken C-Erkrankungen. Die Impfung ist erst ab einem Alter von 11 Monaten empfohlen. Bei einer früheren Impfung gegen diesen Erreger muss mindestens 3x geimpft werden, die Immunantwort ist wegen des noch unreifen Immunsystems unbefriedigend.
Da inzwischen bundesweit ca. 30 % aller schweren Meningokokken-Erkrankungen vom Erreger-Typ C verursacht werden und junge Kinder neben Jugendlichen besonders betroffen sind, ist ein Impfschutz dringend zu empfehlen. Jeder einzelne Todesfall bzw. jede einzelne Schädigung durch Infektionen mit Meningokokken C sind vermeidbar. Ein Kind hat ein Recht auf diesen Schutz.
Da alle Krankenkassen die Kosten für diese wichtige Impfung übernehmen, fordern wir die Eltern auf, ihre Kinder vor dieser gefährlichen Infektion rechtzeitig mit dieser gut verträglichen Impfung zu schützen. Ab dem 11. Lebensmonat muss diese Impfung nur einmal erfolgen, um einen ausreichenden Schutz zu bieten."
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