Gesundheit

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit drei Filmpreisen geehrt

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat beim europäischen Wettbewerb „Corporate Media - The European Master Class“ am 04.12.2009 insgesamt drei Auszeichnungen erhalten.

07.12.2009

Die Film-DVD „Sexuell übertragbare Krankheiten inkl. HIV/AIDS“ wurde mit der höchsten Auszeichnungsstufe, dem „Master of Excellence“, geehrt. Zudem erhielt sie den Sonderpreis „Award of Master für die beste Public-Information-Lösung“. Die DVD ist für den Einsatz in Schulen und in der Jugendarbeit konzipiert. Sie umfasst einen rund 60-minütigen Film sowie interaktive Elemente mit Informationen zum Thema sexuell übertragbare Krankheiten. Darüber hinaus wurde die BZgA für ihren Kino- und TV-Spot „Kenn dein Limit.“ mit einer „Urkunde für hohen Standard“ geehrt. Der Spot ist Teil der neuen Kampagne zur Alkoholprävention bei Jugendlichen "Alkohol? Kenn Dein Limit.“, die die BZgA mit Unterstützung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) in diesem Jahr gestartet hat. Die beiden prämierten Filmproduktionen wurden vor kurzem bereits in anderen Medien-Wettbewerben ausgezeichnet.

„Die mehrfachen Auszeichnungen zeigen, dass die Filmarbeit der BZgA zur Gesundheitsaufklärung hochklassigen Standards entspricht“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Filme sind ein wichtiger Bestandteil unserer Aufklärungsarbeit, denn sie können erfahrungsgemäß wichtige Impulse setzen, damit sich Jugendliche mit Gesundheitsthemen auseinandersetzen. Die wiederholten Auszeichnungen unserer Film-Produkte in verschiedenen nationalen und internationalen Wettbewerben freuen mich daher besonders.“

Die Auszeichnungen des "Corporate Media"-Wettbewerbes zählen zu den profiliertesten Ehrungen in der europäischen Kommunikationsbranche. Sie werden seit 1989 vergeben.

Den Kino- und TV-Spot „Kenn Dein Limit.“ sowie Ausschnitte aus der DVD „Sexuell übertragbare Krankheiten inkl. HIV/AIDS“ finden Sie hier:www.bzga-avmedien.de

Quelle: PM BZgA vom 07.12.2009

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