Gesundheit

Bundesrat billigt Cannabis-Therapie für Schwerkranke

Schwerkranke Patientinnen und Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 den entsprechenden Bundestagsbeschluss.

10.02.2017

Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern.

Eigenverantwortliche Entscheidung

Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten diese in der Regel selbst tragen.

Staatliche Cannabis-Agentur

Der Vertrieb erfolgt durch Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie darf Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte den entsprechenden Gesetzentwurf im vergangenen Sommer eingebracht. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich für den Zugang zu Cannabis als Medizin ausgesprochen. Das <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus gesundheit artikel cannabis-als-medizin-gesetzentwurf-in-den-bundestag-eingebracht external-link-new-window zum gesetzentwurf der>Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe berichtete. 

Zugleich wird mit dem Gesetz der Anregung des Bundesrates entsprochen, der in der Vergangenheit mehrfach die Zulassung von Cannabis für Schwerkranke gefordert hatte. Nach der Beschlussfassung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat vom 10.02.2017

 

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